Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

wie soll ich mich verhalten?

Ich wurde vor 6 Wochen Geschieden.soweit ok bezahle mein unterhalt für meine Kids die ich sehr liebe,habe sie aber schon seit einigen Wochen nicht gesehen da ich wegen einer dummheit ( war nicht schlimm) Verbot habe in die nähe von ihres Wohnraumes zu Kommen. Ich halte mich daran aber nun habe sie morgen Geburtstag was sollich tun ,wie soll ich mich verhalten

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist eine schwierige Situation.

    Wenn Du Dich gar nicht meldest, dann denken Deine Kinder, Du hättest sie vergessen, wenn Du Kontakt suchst, dann verstösst Du gegen das verbot.

    Am Besten, Du meldest Dich zuerst bei Deiner Ex, und fragst, was Du machen sollst, vielleicht darfst Du ja wenigstens telefonisch Kontakt haben

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja dann würde ich mal ein Paket packen - mit dem tollsten Geschenk (mach dir Gedanken, es muß was sein, was wirklich passend ist und keinen Anlaß für Ärger seitens der Mutter gibt) .Laß dich u. U. in der Spielwarenabteilg. beraten und pack nur wenig Süßes mit rein.

    Am besten verschickst du es so, dass es 100 %ig ankommt. Es ist ganz wichtig, dass deine Kids wissen, daß du an sie denkst!! Aber bitte, bring es nicht selbst dort hin, denn wenn du erwischt wirst, wird alles noch schlimmer. Schick es mit der guten alten Post.

    Und erzähl hier keinen Schmarren - du wirst schon was dickes verbockt haben, daß du nicht mal in die Nähe deiner Kids darfst...

    Du mußt allen Zeit lassen, da ich nicht weiß, wie diese Auflagen aussehen, verhalte dich ruhig, warte die Zeit ab. Vielleicht schreibst du öfter auch mal eine tolle knallig-bunte (auffällige) Postkarte an die Kleinen. Vielleicht kannst du so ein wenig die Erinnerung an dich wach halten. Ich weiß nicht, ob die Mutter sie ihnen zeigen wird. Ein Versuch ist es wert und du wirst sicherlich auch wieder ein Besuchsrecht oder wie man das nennt, eingeräumt bekommen. Du mußt in deiner Situation halt vorher gut überlegen, was du tust!! Wenn du deine Kinder liebst, schaffst du das!

  • vor 1 Jahrzehnt

    also ich würde einen guten freund schicken. mit einem brief, einer nachricht, in wessen auftrag er da ist. und mit den geschenken. hoffentlich wurschtelt dir deine ex nicht dazwischen. du kannst ja auf entfernung zusehen, was passiert. es sei denn, du musst weiter weg sein als du sehen kannst.

    viel erfolg

  • vor 1 Jahrzehnt

    So klein kann die Dummheit nicht gewesen sein, wenn es gleich ein Verbot gibt sich der Wohnung zu nähern und des weiteren gibt es noch andere Möglichkeiten die Kinder zu sehen zum Bsp. Betreute Treffen durch das Jugendamt, da ist immer jemand dabei.Zeige Deiner Exfrau das es Dir ernst ist, gehe und erkundige Dich über Deine Möglichkeiten.

    Für dies Jahr sehe ich schwarz aber wenn Du mit offenen Karten spielst klappt es dann vielleicht nächstes Jahr

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Anrufen, schicke ihnen ein Päckchen mit eine Schöne Karte usw. deine Kinder freuen sich bestimmt, dann wissen sie auch das du sie nicht vergessen hast.. Wenn es anders nicht geht?!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Distanz halten, auch wenns weh tut. Telefonat kann schon verkehrt sein. Dazu müsste man Euer Verhältnis genauer kennen. Ein Brief (mit Entschuldigung?) der pünktlich da ist, zeigt Dein Interesse, ohne aufdringlich zu sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde du sollst deine Kids anrufen wenn sie dich nicht anrufen. Einfach abwarten!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ein Brief und ein Geschenk können vielleicht Wunder bewirken. Persönlicher Kontakt und Anruf können die Sache vielleicht verschlimmern. Vielleicht haben deine Ex-Frau und du ja einen gemeinsamen Freund oder Vertrauensperson, der Brief (vielleicht mit Erklärung oder Entschuldigung) bei deinen Kindern und deiner Frau abgibt. So könnt ihr wieder ins Gespräch und in Kontakt kommen. Das Besuchsverbot so berechtigt oder unberechtigt es sein mag würde ich in jedem Fall respektieren.

  • So eine Kleinigkeit kann es ja nicht gewesen sein das du da nicht mehr hin darfst!Lege ein Brief Packet oder sowas hin und seh zu das du nicht erwischt wirst!Oder du fragst per Telefon deine Ex!

  • vor 1 Jahrzehnt

    EINIGE DICH MIT DEINER EX; SIE HAT ALLE FÄDEN INDER HAND; (-ENTTÄUSCHE SIE NICHT DAUERND; SONDERN HALTE DICH DARAN)

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.