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Diebstahl ohne Anzeige? (siehe Details)?
Wie ich im Fernsehen gesehen habe, kann man beim Schwarzfahren nicht zur Anzeige gebracht werden, wenn man es nicht heimlich macht. Folglich könnte man z.B. ein T-Shirt tragen auf dem steht: ICH FAHRE SCHWARZ! Oder so etwas. Das erhöhte Beförderungsentgelt (meist €40,-) fällt jedoch an - um das noch kurz zu erwähnen. Wie sieht es denn dann rechtlich mit dem Ladendiebstahl aus? ich habe das nicht vor, weil es hirnrissig wäre - mich interessiert nur die theorie.
5 Antworten
- BlueyLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
hast du nicht den ganzen beitrag gesehen? da haben sie ein beispiel gegeben: wenn man eine bank ueberfaellt , aber so ein t shirt traegt werde ich dann nciht verhaftet...
du wirst aber dafuer verhaftet weil sich bei der schwarzfahrerei um eine erschlichene dienstleistung geht und klauerei oder so ist ja keine erschlichene dienstleistung
- cyranonewLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Sache mit dem Schwarzfahren funktioniert nur, wenn und weil du die Beförderung in der Bahn nicht "erschleichst", wie es der entsprechende Straftatbestand verlangt. Diebstahl ist dagegen kein "heimliches" Delikt, sondern kann auch offen und ungeniert begangen werden; daher wirst du wegen Diebstahls auch bestraft, wenn du vorher erklärst, dass du zum Klauen in den Laden kommst.
- derliebe1611Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Bei jeder Straftat kommt es auch auf die so genannte subjektiven Tatbestandsmerkmal an. Ein Diebstahl ist immer ein vorsätzlich begangenes Delikt, das heiÃt, einen fahrlässigen Diebstahl gibt es in der Rechtssprechung nicht. Gehst du also mit einem T-Shirt, auf dem steht " Ich klaue im Laden" oder so ähnlich, ändert sich nichts daran, dass du wegen Diebstahls angezeigt bzw. bestraft wirst. Ich würde sagen, im Gegenteil, die Staatsanwaltschaft wird dann nicht so schnell das Verfahren einstellen. Das Erschleichen von Leistungen kann man damit nicht vergleichen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
theorie und praxis unterscheiden sich immer
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn Du das 1. mal mit Ladendiebstahl auffällst, wird das Strafverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt. Mit etwas Glück auch beim 2. und 3. mal, wenn der Wert der geklauten Sachen nicht all zu hoch ist. Danach gibt es aber kein Pardon mehr.