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Rosi
Lv 4
Rosi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann man wegen Beleidigung angezeigt werden, weil man NICHT gelogen hat?

wenn man jemandem zum Beispiel sagt, dass er geistig nicht ausreichend ausgestattet ist um dem Amt als Dorfbürgermeister genüge zu tun - wäre das eine Beleidigung, obwohl das nachweislich so ist!

Update:

Jemand möchte sich zur Wahl des Bürgermeisters aufstellen lassen. Er ist aber wirklich schon aufgrund seiner Bildung, z.B. Rechtschreibung etc. nicht in der Lage das Amt auszuführen. Man sagt es ihm ohne Umschweife und er will denjenigen wegen Beleidigung anzeigen - ICH BIN ÜBRIGENS GANZ UNSCHULDIG! Bin nur stiller Beobachter dieser Geschichte!

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also...laut Bekannten, der Polizist ist, verhält sich das Ganze so:

    Wenn Du sagst: Meiner Meinung nach sind Sie ein unfähiger Idiot...

    oder

    Meine Meinung über Sie ist, das Sie ein Ar***loch sind...

    oder...

    Ich finde Sie voll schei**e...

    dann darsft Du sowas sagen, denn das fällt unter freier Meinungsäusserung...aaaaaber, sage nie:

    Sie Ar***loch

    oder

    Sie unfähiger Mistkerl

    etc.

    das ist eine Beleidigung und dafür kann man Dich belangen. trotzdem würde ich mit den Äusserungen vorsichtig sein, denn wie bekannt drehen einem die Leute die am längeren Hebel sitzen meist die Worte im Mund herum und da wird der kleine Mann schnell zum Lügner.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Heißt der Dorfbürgermeister G.W. Bush? Nee - keine Beleidigung. Tatsache.

  • Helma.
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider. leider, leider gibt es keine Zugangsbeschränkungen zum Amt des Bürgermeisters in Form von Rechtschreibprüfung, Mathematik, logisches Denkvermögen oder gar soziale Kompetenz. Also wird man nie beweisen können, ob seine diesbezüglichen Fähigkeiten dazu ausreichen oder nicht.

    Viele Leute in Amt und Würden sind ausschließlich wegen ihres Mundwerks gewählt worden.

    Also wenn man es nicht beweisen kann, keine direkten Aussagen treffen. Man kann es doch in eine Frage kleiden, die Zeitschriften machen es doch vor.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du es als nette frage formulierst, hast du keine direkte aussage gemacht, somit kann es keine beleidigung sein.

    so ala

    "Herr Buergermeister, sind sie wirklich nicht in der noetigen geistigen Verfassung das geistig sehr anspruchsvolle Amt eines Intelligenten Dorfbuergermeisters nach besten Wissen und Gewissen auszufuehren?

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  • rizzo
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst ja meinen, Recht zu haben, es kann aber sein, dass der Richter anderere Meinung ist. Das könnte dann möglicherweise teuer werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    bist du fachlich im stande jemanden als solches zu betitteln-wenn ja darfst du das-wenn es aber deine meinung ist dann ist es beleidigend

  • palux
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur mal angenommen, er wird aber dann doch gewählt!!

    Haben dann die Bürger den Bürgermeister, der geistig zu ihnen passt ??

    Er war eben intelligent genug, sich auf die Liste setzen zu lassen?

  • Anne
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Na ja, du weißt ja, der Ton macht die Musik. Man kann es einiger Maßen höflich sagen, oder jemandem an den Kopf knallen.

    Anne

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein kann man nicht und selbst wenn, die Polizei/Richter hat besseres zu tun und wird gegen dich nix unternehmen also keine Angst mir wurde damit auch schon gedroht

  • "beamtenbeleidigung" ...schön vorsicht!

    wenn er darauf aus ist, kann er dich anzeigen.

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