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Drückeberger Kindesunterhalt, wie kann ich ihm seine (definitiv?
vorhandene) Zahlungsfähigkeit nachweisen, ohne einen Privatdetektiv einzuschalten? Hab sogar schon versucht über die Großeltern zu gehen, leider kriegt das Jugendamt seinen Hintern nicht hoch?
Titel hab ich, und 13 Jahre Nachzahlung stehen aus. Wäre für hilfreiche Tipps dankbar.
Etliche Vollstreckungsversuche waren schon erfolglos, weil er nur schwarz arbeitet und offiziell den "Daumen hebt". Mit meinen rechtlichen Möglichkeiten bin ich am Ende und hab auch schon genug Geld vergeudet.
Falls das noch etwas unklar war, in den letzten 13 Jahren wurde der Vorschuss bereits ausgeschöpft, nachdem das JA grosszügig den Unterhalt gestundet hat (der ARME Mann ...). Auch starte ich regelmässig meine Vollstreckungsversuche, und auch 2 Strafanzeigen liefen ins Leere, weil nicht ermittelt wurde.
11 Antworten
- coolLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ich glaube auch da kommst du ohne juristiche hilfe nicht
weiter und das kann auch schief gehen,habe es im bekanntenkreis erlebt
- Gerhard SLv 5vor 1 Jahrzehnt
wenn 13 jahre nichts gelaufen ist, dann kommt wohl auc nichts mehr, das ist die realität,- da helfen wede gerichte, jugndämter noch gerichtsvollzieher. unterhaltsforderungen an leute, die am rande unserer gesellschaft residieren, gehen fast immer leer aus, der vorschlag einer taschenpfändung ist nun wirklich eine schnapsidee sonder gleichen. nach einer so langen zeit würde ich mich an Deiner stelle neu orientiert haben und alte geschichten abhaken, denn sonst behindertst Du nur Dein eigenes leben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
13 Jahre Nachzahlung? Oh mein Gott, was hast Du in den 13 Jahren eigentlich gemacht? Und wieso willst Du keinen Privatdetektiv einschalten?
Wenn er schwarz arbeitet, dann geh zur Polizei oder zum Zoll und schwärz ihn an. Das hilft dann nicht nur Dir, sondern uns allen anderen, die brav (oder soll ich sagen doof) ihre Steuern zahlen.
Quelle(n): Der letzte Abschnitt war nicht ernst gemeint. Ich würde das auch nicht machen. - vor 1 Jahrzehnt
Du müsstest nachweisen können wo und was er schwarz arbeitet. Zudem könntest Du ihn dann deswegen gleich noch eine mitgeben. Das Jugendamt arbeitet ausschlieÃlich für sich. Soweit mir bekannt ist (eigene Erfahrung) ist der Kindsvater gezwungen Arbeit zu suchen egal was um den Unterhalt zahlen zu können, dies muss er auch vorlegen. Das die Strafanzeigen ins leere gingen verwundert mich, da dies ein Strafdelikt ist und man dafür in Haft gehen kann....geht manchmal schneller als man glaubt...smile.
Von einem Bekannten erfuhr ich, das man sogar das Konto pfänden lassen kann... Infos darüber gibts beim Amtsgericht und den Titel hast Du ja bereits gegen ihn....
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
also gut...
Wenig konstruktive Antworten bisher. Der Anwalt wird dir nichts nutzen. Wer gibt schon Schwarzarbeit an? Er verdient ja offiziell nichts und kann das sicher auch belegen.
Dir bleibt wohl oder übel nichts anderes auÃer den Detektiv einzuschalten, denn er wird mit Sicherheit nicht die Wahrheit angeben sondern immer nur das was offiziell bestätigt ist.
@Stamato Unterhaltsvorschuss wird längstens sechs Jahre gezahlt. Danach dürfen wir Frauen uns meist gehörig umgucken!!!
Quelle(n): Bin selbst Rechtsanwaltsfachangestellte und zweifache Mutter! - difraLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du einen Vollstreckungstitel hast, kannst Du durch den Gerichtsvollzieher eine Taschenpfändung vornehmen lassen.
Babei wird alles was er in der Tasche oder in Behältnissen bei sich trägt gepfändet.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Unterhalt kann vom Jugendamt oder eine besondere Stelle übernommen werden.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist eine Sozialleistung für Kinder unter 12 Jahren, die 1980 eingeführt wurde. Unterhaltsvorschuss wird von den Unterhaltsvorschusskassen, das sind spezielle Stellen der kommunalen Jugendämter, gewährt.
Anspruch haben alleinerziehende Mütter oder Väter, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet. Die Zahlungshöchstdauer beträgt 72 Monate, Unterbrechungen im Zahlungszeitraum sind möglich, z.B., weil der andere Elternteil vorübergehend genügend Unterhalt zahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses bemisst sich an den Regelsätzen der Regelbetragverordnung, wobei das an den erziehenden Elternteil gezahlte Kindergeld zur Hälfte angerechnet wird.
Der andere Elternteil kann zum Regress herangezogen werden, wenn er absichtlich seine Unterhaltspflichten verletzt. Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht dann nicht (mehr), wenn der alleinerziehende Elternteil wieder anderweitig heiratet (auch wenn der Ehegatte nicht ein Elternteil des Kindes ist, sondern Stiefvater/Stiefmutter) oder (mit einer gleichgeschlechtlichen Person) eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht.
Ich würde es an die Stelle abgeben, die schauen IHM dann genauer auf die Finger und vielleicht überlegt er es sich dann eher, Denn Rechtsanwalt einschalten hilft auch, aber der Kostet..... Wobei ich bin mir nicht sicher ob diese Kosten nicht übernommen werden können.
Quelle(n): Wikipedia - CorryLv 6vor 1 Jahrzehnt
Sofern er nicht kann, solltest du ihm verzeihen.
kann er jedoch und tut es nicht ist es recht mies von ihm.
Planst du eine gröÃere Anschaffung das DU erst jetzt deinen "hintern hoch kriegst" oder wieso stehen die Zahlungen so lange aus?
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn er den Unterhalt nicht bezahlt, ist das eigentlich nicht dein Problem, sondern das des Jugendamtes!
Der Unterhalt steht dir so und so zu, wenn er nicht zahlt, zahlt das Jugendamt und das muà das Geld dann von ihm einklagen!
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du einen Vollstreckungstitel oder Schuldtitel hast, dann kannst du doch eine Zwangsvollstreckung durchführen lassen, oder?
Wie das geht steht hier: