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Schlüsseldiebstahl - wer haftet?

Kann bei Schlüsseldiebstahl die Haftpflichtversicherung des Vermieters (die bei mir in den Nebenkosten mit drin ist) für den Wechsel der Schlösser aufkommen??

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wer den Schlüssel verloren hat haftet dafür, und muss ihn ersetzen notfalls sogar die gesamte, wenn vorhanden , Schliessanlage. auch bei Diebstahl.

    Eventul zahlt aber auch die eigene Privat Haftpflicht versicherung

    Anfragen sollte man auf jedenfall bei der Versicherung.

    Ob die Haftplicht des vermiters aufkommt ist sehr fraglich .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der erste Weg ist die Diebstahlsanzeige bei der Polizei, die brauchst du für die Schadenmeldung bei DEINER Privathaftpflichtversicherung sofern dort der "Verlust fremder Schlüssel" mitversichert ist. Die Haftpflicht des Vermieters hat in der Tat überhaupt nichts mit dem Verlust der dir überlassenen Schlüssel zu tun.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die Vermieterhaftpflicht haftet nicht für Deine Nachlässigkeit. Bestenfalls Deine.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also ich persönlich bin gegen schlüsselverlust versichert.

    und zwar über die bank, da meine normale versicherung dafür nicht aufkommt.

    evtl ist der vermieter auch gesondert dagegen versichert aber die normale haftpflicht zahlt meines wissens nicht.

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  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer glaubt schon,daß einem der Schlüssel gestohlen wurde?Wohl kaum jemand und daher muß man für den Schaden selbst aufkommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, da ja nur das versichert ist wofür der Vermieter haftet. Wenn Deine Haftpflicht eine Zusatzvereinbarung hat, dass fremde Schlüssel mit versichert sind, übernimmt Deine HAftpflicht die Kosten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise Ja, das ist ja auch so wie wenn du deinen schlüssel verlierst.

    Dafür ist die Haftpflicht ja da, die du Bezahlst.

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