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Schlüsseldiebstahl - wer haftet?
Kann bei Schlüsseldiebstahl die Haftpflichtversicherung des Vermieters (die bei mir in den Nebenkosten mit drin ist) für den Wechsel der Schlösser aufkommen??
7 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wer den Schlüssel verloren hat haftet dafür, und muss ihn ersetzen notfalls sogar die gesamte, wenn vorhanden , Schliessanlage. auch bei Diebstahl.
Eventul zahlt aber auch die eigene Privat Haftpflicht versicherung
Anfragen sollte man auf jedenfall bei der Versicherung.
Ob die Haftplicht des vermiters aufkommt ist sehr fraglich .
- vor 1 Jahrzehnt
Der erste Weg ist die Diebstahlsanzeige bei der Polizei, die brauchst du für die Schadenmeldung bei DEINER Privathaftpflichtversicherung sofern dort der "Verlust fremder Schlüssel" mitversichert ist. Die Haftpflicht des Vermieters hat in der Tat überhaupt nichts mit dem Verlust der dir überlassenen Schlüssel zu tun.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein, die Vermieterhaftpflicht haftet nicht für Deine Nachlässigkeit. Bestenfalls Deine.
- frimmelsimLv 5vor 1 Jahrzehnt
also ich persönlich bin gegen schlüsselverlust versichert.
und zwar über die bank, da meine normale versicherung dafür nicht aufkommt.
evtl ist der vermieter auch gesondert dagegen versichert aber die normale haftpflicht zahlt meines wissens nicht.
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- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer glaubt schon,daà einem der Schlüssel gestohlen wurde?Wohl kaum jemand und daher muà man für den Schaden selbst aufkommen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, da ja nur das versichert ist wofür der Vermieter haftet. Wenn Deine Haftpflicht eine Zusatzvereinbarung hat, dass fremde Schlüssel mit versichert sind, übernimmt Deine HAftpflicht die Kosten.
- vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise Ja, das ist ja auch so wie wenn du deinen schlüssel verlierst.
Dafür ist die Haftpflicht ja da, die du Bezahlst.