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Dürfen Kinder Pizzen Bestellen?
Hey,
Dürfen Kinder das???
12 Antworten
- Steini PlatteLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ich stimme HInnerk zu:
Kurz gesagt: "Pizza bestellen" (beim Lieferservice) ist im Rahmen des Taschengeldparagraphen erlaubt. Als ich noch ein Kind war, ahb ich mir im Cafe einen Eisbecher für 7 DM bestellt und diesen auch bekommen. Allerdings darf man dies schon ab Vollendung des 7. Lebensjahrs machen. (Sprich: Ab dem 7. Geburtstag).
Aus Wikipedia:
Die Vorschrift macht in Deutschland den Umgang mit dem eigenen Taschengeld für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige, d. h. Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, flexibler, weil alltägliche, kleinere „Geschäfte“ wie der Kauf einer CD oder Ähnliches ohne Zustimmung der Eltern im Einzelfall möglich gemacht werden. Kinder und Jugendliche sollen frei über das Geld verfügen können, das sie zu genau diesem Zweck bekommen haben. Da der Zweck begrenzt ist und insbesondere nur ein bestimmter Betrag als Taschengeld überlassen wird, ist es nicht mehr von § 110 BGB gedeckt, wenn ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld z. B. ein Lotterielos kauft und mit einem Gewinn, der wesentlich höher als das Taschengeld ist, von ihm abgeschlossene Verträge erfüllt. Denn bei diesem Gewinn handelt es sich nicht mehr um vom Vertreter „überlassene“ Mittel im Sinne der Vorschrift. Über den Gewinn darf der Minderjährige daher nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verfügen.
Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf.[1]. Bei teuren Anschaffungen jedoch, kann der Verkäufer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen oder die Eltern können das Geschäft nachträglich rückgängig machen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Kommt drauf an wie alt das Kind ist.in der regel denke ich schon das es in Ordnung ist wobei ich es schade finden würde wenn Kinder ihr taschengeld für ne Pizza ausgeben
- nussbaumLv 4vor 4 Jahren
ja aber vielleicht trauen die eltern dem sort nicht und denken, dass sie trotzdem eine pizza mit schweinefleisch essen wird, oder sie trauen der pizzaria nicht und denken, dass die zu blöd sind, um KEINE salamis drauf zu machen, aber normalerweise dürfen moslems pizza essen, eben NUR wenn kein schweinefleisch drauf ist....
- gabriele starckLv 5vor 1 Jahrzehnt
ab dem 14ten lebensjahr besitzt ein kind eine beschränkte geschäftsfähigkeit in der es selbsttätig und selbstverantwortlich handeln darf,kann,sollte!!!
die einschränkung liegt in höhe des durchschnittlich veranschlagten taschengeldes von otto normalverbraucher,unabhängig davon wieviel es nun wirklich bekommt.
und natütlich im rahmen des jugendschutzgesetzes.
aber darunter fallen garantiert keine pizzen!!!die dürfen bestellt werden.und diese bestellung ist als verbindlich zu sehen,auch dann wenn die eltern dafür haften müssen.
da es aber keine weitere beschränkung dafür gibt muß also u.u. bei angespartem zuerst das einverständniss der eltern eingeholt werden wenns sichj um eine wervollere angelegenheit handelt
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nartürlich...meine freundin macht das seit sie 12 ist jeden monat einmal da bis jetzt niend was gesagt....
- vor 1 Jahrzehnt
Aber sicher ..................cool daran hab ich ja noch nie gedacht eigentlich kann man gleich nach seiner Geburt eine pizza bestellen ...............klar geht das nicht ,weil man noch nicht reden kann aber wenn amn es könnte würde das glaub auch gehen is ja lustig .............................najaja uf jedenfall dürfen kinder pizzen bestellen ,wenn die bezahlen können ....ohoh ab einem bestimmten alter nagt das am Taschengeld najaj schönen abend noch
- vor 1 Jahrzehnt
Klar! wenn sie Geld haben um die Pizza zu bezahlen. Taschengeld oder Sparschweinplündrung wären Möglichkeiten. Bei Nichtzahlens werden Die Eltern zur Kasse gebeten.
- vor 1 Jahrzehnt
warum nicht? sie haben recht darauf, pizza zu essen! und falls sie nicht zu dumm sind im telefon die nummer einzutippen, gibt es gar kein problem
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja ich denke,habe mit 10 Jahren auch mal bestellt im Auftrag meiner Eltern