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Ab wieviel kg gilt Überholverbot für LkW?
Auf der Autobahn stehen an manchen stellen Überholverbotsschilder für Lkw. Gibt es dafür auch eine genaue Festlegung wann dies gilt. Da ich größere PkWs als LkW anmelden kann, muß es doch eine Regel dafür geben?!?
8 Antworten
- PARLALv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gilt:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (3500 kg), einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Geregelt wird dies mit dem Zeichen 277
(siehe Straßenverkehrsordnung, StVO)
Alles klar? Super!
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- gabriele starckLv 5vor 1 Jahrzehnt
ab 3,5 tonnen zulässiges gesammtgewicht,das gilt für alle fahrzeuge egal ob motorwagen oder hänger(in der summe!!!!der addiert sich zum motorwagengewicht auf!!!)
das heiÃt z.b.motorwagengewicht eingetragen in den papieren mit dem zulässigen högstgewicht (egal ob beladen oder nicht) und für den hänger gilt das gleiche.egal wieviel das fahrzeug oder das gespann tatsächlich wiegt.darunter fallen auch pkws/pkw-gespanne wqenn sie diese gewichtsgrenze überschreiten.
- IroneagleLv 4vor 1 Jahrzehnt
yepp - ab 3,5 t inkl. Anhänger.
Also ein groÃer Sprinter oder aufgelasteter LT sind hiervon bereits betroffen.
GruÃ
Stevie
Quelle(n): Fahrschule 1987 - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das steht allgemein in den Fahrzeugpapieren. Eine LKW-Zulassung dürfte ausreichen!