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Wer weiß Rat???

Hallo, ich bin mit meinem Latein am ende, und zwar gehts darum.

Ich habe letztes Jahr einen Kleingarten gekauft, ohne das dieser vorher abgeschätzt wurde vom Kleingartenverband, uns sagte mann das es auch ohne Wertermittlung gehen würde.Gesagt getan, wir wussten bis heute nicht das wir den überdachten freisitz nicht haben dürfen weil dieser schon vor einigen Jahren angebracht wurde, heute sagte man mir das wir dieses sofort entfernen müssten da dieses in der Gartenordnung stünde, ich weiß das die Laube nicht größer sein darf als 24 Qm aber ich wußte nicht das wir dafür gerade stehen sollen was andere nicht gesagt haben.wäre es für mich vieleicht besser das ich dazu einen anwalt befragen sollte?denn ich möchte nicht das mir unrecht getan wird was andere verbockt haben.ich weiß das ich wenn ich den garten verkaufe alles überdachte abreissen muss, aber ich habe mit der ganzen sache nichts zu tun, das der Garten nicht wertermittelt wurde,das liegt doch dann wohl am Vorpächter oder irre ich

Update:

Leider wusste ich nichts davon das ein Garten Wertermittelt werden muss, darauf hat man mich nicht hingewiesen, und muss es auch nicht wissen wenn ich mir einen Garten kaufe

Update 2:

Nein um die Laube gehts nicht, es ist der überdachte Freisitz der die 24 qm überschreitet.

Beim unterzeichnen des Pachtvertrages hat man nichts daüber gesagt das der Vorpächter etwas entfernen muss.

Deshalb werde ich nichts unversucht lassen mir mein Recht zu holen.Ich bin in dem Sinne betrogen worden und das will man mir jetzt anhängen.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Tja, Frankie hat Dir sehr gut Deine Rechte erklärt, und da kann ich nur noch weiter zu sagen: Wenn Du den Garten noch willst, dann beiss in den sauren Apfel und entferne den überdachten Freisitz. Ich denke, das es sich hier nicht um die Laube handelt. Ansonsten hat man halt keine Ruhe mehr, wenn man sich mit Hinz und Kunz rumstreitet. Das sind ja auch Deine zukünftigen Nachbarn.

    Wenn ich allerdings einen Garten suchen würde: dann wäre ich beim Katasteramt Deines Ortes vorstellig geworden und hätte nach Pachtgrund gefragt, oder im örtlichem Käseblatt eine Anfrage nach Pachtland gestartet. Da kannst Du nämlich machen, was Du willst, Feuer, etc und musst Dich nicht nach irgendwelchen Vereinsstatuten richten.

    Gruss, Ax

    Quelle(n): War 10 Jahre lang Schrebergärtner
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gute Sache. Das könnte man eventuell mit arglistiger Täuschung beschreiben. ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt nehmen und das checken lassen. Kann eventuell billiger sein als so eine Laube abreißen etc.

    Wenn das Teil schon Jahre stand, dann zählt es vielleicht unter Gewohnheitsrecht, aber das sagt die der Anwalt dann schon.

    Gruß

    Franky

  • Semi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Vor einiger Zeit war eine TV-Sendung, die sich damit beschäftigte. Da mußten die Leute ganze Haushälften abreißen, weil sie irgendein Vorbesitzer illegal angebaut hatte. Konnten nichts dagegen tun! Und so ein Abriß kostete 5000€

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallöchen,

    da Du den Vertrag unterschrieben hast, wirst Du dagegen wohl nicht angehen können. Du selbst hättest auf eine Wertschätzung vor Vertragsunterzeichnung bestehen sollen.

    Als wir unseren Kleingarten gekauft haben(mit Wertschätzung) wurden wir darauf hingewiesen das unzählige Bäume, Sträucher, zu grosse Terassenbedachung...in einer vorgegebenen Zeit entfernt werden müssen. Egal ob der Vorbesitzer dies in seiner Pächterzeit schon hätte machen müssen.

    Lies dir doch mal genau deinen Pachtvertrag und die Kleingartenordnung durch.

    Ich möchte dir allerdings keine falschen ratschläge geben, ich kann nur schildern wie es bei uns war.

    Ein Anwalt, der sich den Fall genauer ansieht, kann natürlich nie schaden.

    Viel Glück

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