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Kindesunterhalt und Ausbildungsvergütung?
Darf die Ausbildungsvergütung auf den Kindesunterhalt angerechnet werden? Mein Stiefsohn bekommt Unterhalt von seinen Vater. Nun will der Vater weniger Unterhalt zahlen da der Stiefsohn 480,- Euro/ Brutto Ausbildungsvergütung erhält,welche aber zu 50 % für die Unterkunft am Schulort draufgeht!
Danke Euch!
2 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich hab zwar keine Ahnung - frag das zuständige Jugendamt, die können Dir eine definitive Antwort geben - aber rein gefühlsmäßig würde ich sagen, es ist fair, wenn der Vater jetzt 240 Euro (brutto ist ja wohl in diesem Fall gleich netto) weniger Unterhalt zahlt.
Mensch freut Euch doch alle, daß der Sohn jetzt eine Ausbildungsstelle hat und dafür Geld bekommt und deshalb die Knete von seinem Vater weniger braucht! Wenn der Vater ihn gern hat, wird er ihm von den "gesparten" 240 Euro pro Monat sicher ab und zu ein nettes Geschenk machen. Schenken ist eh viel besser als "Pflichtunterhalt".
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ob es rechtens ist weiss ich leider auch nicht, aber mein Vater hat es damals auf den Pfennig genauso mit mir gemacht. Da er aber Finanzwirt war, war es wohl korrekt.