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Inyanga fragte in Gesellschaft & KulturEhrenamt · vor 1 Jahrzehnt

Muss denn eine Fahrtkostenerstattung z.B. versteuert werden?

Wie ist das, wenn man ehrenamtlich aktiv ist und dafür z.B. eine Fahrtkostenpauschale erhält oder eine sonstige Pauschale für Auslagen - muss man das dem Finanzamt melden? Kann das zum Familieneinkommen hinzugerechnet werden?

Wenn ja, dann darf man sich nicht wundern, dass kaum jemand ehrenamtlich tätig werden mag.

Update:

Danke schon mal,

aber es geht weniger um diese klaren 30 cent als um Pauschalen, Aufwandsentschädigungen. Den Aufwand kann und will niemand belegen, der sich ehrenamtlich engagiert. Da sind mal Telefonate zu führen, da wäscht man vor dem Ausflug mit Senioren noch mal eben das Auto, damit alles schön ist. Und wenn man sich schon engagiert, dafür z.B. eine pauschale Aufwandsentschädigung erhält von z.B. 30 Euro im Monat erhält, dann kann ich verstehen, dass der Betroffene nicht noch 'ne große Buchführung machen will - oder kann. Belege sammeln, sich über seine eigene Telefonabrechnugn einen Einzelverbindungsnachweis machen lassen etc. - nur für's Finanzamt?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Antwort ist ein klares Nein.

    Steuerpflichtig ist jede Art von Einkommen. Fahrtkostenerstattungen sind aber kein Einkommen (ich bekomme ja nix extra) sondern lediglich ein Ersatz für mir entstandene Kosten. Und damit sind sie steuerfrei.

    Dabei immer vorausgesetzt, dass wirklich nur die entstandenen Kosten ersetzt werden. (Bei Fahrkilometern die o.g. 30 Cent/km.)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie im gesetzlichen Rahmen liegt (30 Cent/km) ist sie steuerfrei...

    ..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ehrenamtliche, die für ihre Weltreisen Fahrtkosten erstattet bekommen haben doch sicher Nachweise für die erbrachten Aufwendungen. Bei Minimalbeträgen, wie sie im "Normalverkehr" anfallen würden, wäre dieses "Problem" garkeines.

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