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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist im Rahmen einer AGB ausgeschlossenes Bundesrecht tatsächlich ausgeschlossen und somit unwirksam?

Update:

es könnte sich beispielsweise um das BundesDatenSchutzGesetz handeln.

5 Antworten

Bewertung
  • pinata
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es kommt darauf an, was ausgeschlossen wird. Es gibt dispositives Recht (Vertragsfreiheit) und es gibt jus strictum, das nicht ausgeschlossen werden kann. Im Einzelfall kann das sehr verzwickt sein. Es ist z.B. ein Unterschied, ob Du ein Schiff oder eine Wohnung vermietest. Bei der Wohnung gibt es strikte Vorschriften über die Höhe des Mietpreises, beim Schiff dürftest Du annähernd vollkommen frei sein.

    Gruß aus Hamburg

    Heinz

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was ist denn ein "ausgeschlossenes Bundesrecht"?

    Es gibt gesetzliche Regelungen, die nur in Kraft treten, wenn in einer Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist.

    So kann vertraglich etwas anderes bestimmt werden, als beispielsweise im BGB oder HGB steht, aber nur dann, wenn eine solche Regelung nicht durch das Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen wird

    .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Klingt so als handele es sich um den Skype-Knebelvertrag. Bundesrecht kann nur im Inland durchgesetzt werden.

  • gcp
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die AGB Passagen enthält, in denen sie dem Bundesgesetz widerspricht, zB Sittenwidrigkeit, dann gilt das Gesetz.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    NEIN!!!!! Es gilt grundsätzlich immer das höhere Gesetz egal was die AGB aussagt.

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