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Kara fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Hab da mal ne Frage?

Meiner Schwägerin ist ein Missgeschick passiert!Sie hat in einem Fotogeschäft einen Bilderrahmen (versehentlich) umgestossen,der einen Wert von 80€ hat!Kann man sie dafür belangen ,sie hat nämlich keine Versicherung und es war ja nicht mutwillig!Muss das Geschäft nicht für solache Schäden versichert sein?

Update:

@yecke:Was soll das den 1. sie raucht garnicht und 2. war das auch keine Antwort auf mene Frage!

13 Antworten

Bewertung
  • Corry
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt sowas wie einn Haftungsbereich in Geschäften. Wenn der Rahmen so aufgestellt war, das er zwangsläufig umgestoßen werden könnte, dann muss sie nicht zahlen.

    Beispiel. Das Bild steht auf einer Staffelei in der Ecke und man muss hingehen um es zu berühren. Dann zahlt sie.

    Steht das Bild auf dm Gang und du musst daran vorbei gehen um irgendetwas zu sehen,oder so, dann muss sie nicht.

    Dann hat der Inhaber das Bild nicht sicher präsentiert. Er hat es billigend in kauf genommen, das es umgestoßen werden könnte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenn niemanden der je was bezahlen musste dem was runter fiel -ich arbeite seit 14 Jahren im Verkauf nee das ist Pech vom Geschäft .Sind gut versichert :-))

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die antwort von micha b hört sich ja ganz gut an, ist aber sachlich falsch. man stelle sich nur die endlosen diskussionen vor, ob ein artikel nun sicher plaziert war oder nicht!

    tatsache ist: geschäfte sind in der regel nicht gegen bruch versichert! die sache ist viel einfacher: ein gewisser schwund durch bruch wird einfach in die preise eingerechnet. bei hochwertigen artikeln bleibt es dem geschäftsinhaber überlassen, ob er vom kunden ersatz verlangt. im allgemeinen wird er es nicht tun, da er mit hoher wahrscheinlichkeit einen kunden verliert. grundsätzlich ist aber ein kunde sehr wohl verpflichtet, schäden, die er verursacht hat, auch zu ersetzten.

    Quelle(n): 25 jahre selbständig im einzelhandel
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Geschäft ist (in aller Regel) gegen solche Vorfälle versichert. Dennoch werden ganz Schlaue hier doppelt kassieren wollen.

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  • wiese
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Schaden muss immer der ersetzen, der ihn verursacht. Ob vorsätzlich oder fahrlässig wird dabei nicht so unterschieden wie im Strafrecht.

    Das Geschäft muss sich also nicht dagegen versichern, dass jemand der nicht zu den Mitarbeitern gehört, im Laden etwas zerstört.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohne eine Haftpflicht-Versicherung muß sie zahlen,

    es sei denn der Geschäftsinhaber zieht seine Ver-

    sicherung hinzu.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja sie ist nach dem BGB voll haftbar für Schäden die sie anderen anrichtet.

    Eine Privathaftpflichtversicherung würde hier einspringen, aber die kostet ja 50 Euro im Jahr...

    ..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also, da liest man ja ziemlich viele seltsame Antworten hier.

    Prinzipiell ist die Aussage richtig, daß sie in den meisten Fällen nichts bezahlen muß. Der Ladenbesitzer kann die Ware abschreiben oder er ist gegen Beschädigungen durch Kunden versichert. Für den Fall das beides oben nicht zutrifft, bezahlt Deine Schwägerin nur den Einkaufpreis des Händlers.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich haftet jeder für Schäden, die sie oder er anrichtet. Es gibt aber neben dem Alter auch weitere Ausnahmen. Das gilt vor allem dann, wenn das Geschäft die Ware so ungeschickt platziert hatte, dass man sie auch versehentlich, etwa im Vorbeigehen, beschädigen oder zerstören konnte. Das ist aber alles eine Frage der Interpretation.

    Wenn Deine Schwägerin der Meinung ist, dass das der Fall war, dann würde ich an ihrer Stelle mit dem Geschäftsführer reden (Zeugen mitnehmen!) und evtl. versuchen, einen Kompromiss anzubieten (etwa Halbe-Halbe).

    Einerseits lohnt es sich kaum, bei dem Betrag gross zu streiten, weil im Zweifelsfall die Kosten ruck-zuck höher wären als 80 Euro. Andererseits ist das schon deutlich mehr, als der Jahresbeitrag für eine private Haftpflichtversicherung, die ich für die wichtigste Versicherung neben der Krankenversicherung halte.

  • ...
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo :-)

    Sie muss den Schaden nicht bezahlen. Ist sie nicht versichert?

    Normalerweise trägt das die private Haftpflicht.

    Selbstverständlich sollte das Fotogeschäft eine Versicherung für solche Fälle haben. Aber vielleicht weiß die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nichts davon. Die haben meist kein Hintergrundwissen.

    An Deiner Stelle würde ich mit dem Geschäftsführer oder Eigentümer sprechen und ihm das Missgeschick erklären.

    Resumé: Beide sollten eine Haftpflicht haben....

    .

    .

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