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Mietrechte?

Hallo! Meine Frage ist,wie ich aus einem gemeinsamen Mietvertrag rauskomme ,ohne nach meinem Auszug für nachfolgende Kosten zur Rechenschaft gezogen werden zu können.Es wäre nett ,wenn mir da jemand helfen könnte.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hallo,

    ich nehme mal an, das du dich von deiner Frau, Freundin oder Lebensgefährten trennen willst oder schon hast (gemeinsame Wohnung), es reicht aus, wenn du dich mit der Wohnungsgesellschaft oder dem Vermieter in Verbindung setzt und ihm die Sachlage schilderst, bitte anschließend alles schriftlich geben lassen, sonst kann es passieren das man dich irgendwann in Regress nimmt.

    viel Erfolg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Indem Du unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr müßt beiden den Vertrag kündigen, oder gemeinsam erklären dass der Vertrag von nun an auf eine Person geht. Eventuelle Mängel müssen noch von beiden Seiten behoben werden. Empfehle deshalb ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter.

    Danach geht Dich die Wohnung nichts mehr an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du dich von deinem Partner trennen willst, dann muß die Vermietung damit einverstanden sein, daß dein Partner die Whg weiterhin alleine bewohnt (hängt ja auch vom Verdienst ab).

    Ich bin mir jetzt nicht so sicher, ob auch dein Partner damit einverstanden sein muß, da solltest du dich bei deinem Vermieter nochmal erkundigen.

    Sobald du aus dem Mietvertrag raus bist, kannst du für spätere Forderungen nicht rangezogen werden!!! Wenn dein Partner also irgendwann (ohne dich) Mietschulden hat, kann man dir gar nichts...!!!

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  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Da mußt Du schon deutlicher werden:

    was meinst Du mit gemeinsamem Mietvertrag und was mit nachfolgenden Kosten?

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