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Nochmal Außen-Rolläden?
Hallo!
Genehmigung für die Außen-Rolläden wurde am 18.11.2005 erteilt.
Einbau erfolgte im Dezember 2005.
Einige Mitarbeiter der Hausverwaltung wurden entlassen.
Der Hausverwaltung war -nachweislich- bekannt, dass die Fassadensanierung durchgeführt werden muss. Hat es aber den einzelnen Eigentümern nicht mitgeteilt.
Das ist dann doch vorsätzlich oder zumindest fahrlässig.
Wie stehen die Chancen, dass die Hausverwaltung das bezahlen muss bzw. deren Versicherung?
@Sprendlinger:
Fassade wird neu isoliert. Habe heute gerade das Gerücht gehört, dass sie in der Breite gekürzt werden müssen.
Hausverwaltung hat es aber bei Erteilung der Genehmigung bereits gewußt. Nur uns einzelnen Eigentümern verschwiegen.
Wie sieht jetzt die Haftungsfrage aus?
4 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Was wird saniert. Neu verputz, isoliert dann kannst Du anschließend Deine Rollläden vergessen, da sie zu breit sind. Auch wenn Du es schriftlich hast, hat sich die Hausverwaltung sicher eine Hintertür offen gelassen.
Wenn die Fassade nur neu gestrichen wird, kostet es eine halbe Stunde den Rolladen abzubauen. Dafür rentiert kein Rechtsstreit.
- lowtecLv 5vor 1 Jahrzehnt
als meine Meinnung:
Ich würde mal an die Sanierungsfirma direkt herantreten; ob
sie nicht in der Lage ist ein Haus zu renovieren, das mit AuÃ-
enrolläden bestückt ist...ohne diese zu beschädigen.
Gruà von gr
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo!
schau doch mal auf www.recht.de --> foren. da findest Du bestimmt einen, der sich in dieser Hinsicht auskennt.
MfG
Janett