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Hab mal ne Frage zu Hartz 4.....ist sehr wichtig?
ich bin 22 jahre und wohne noch zu hause, ich bekomme vom arbeitsamt keine leistungen mehr. alg 1 schon ausgeschöpft und alg 2 bekomme ich nicht weil ich zu hause wohne und meine eltern zu viel verdienen. dadurch bin ich auch nicht mehr krankenversichert. jetzt meine frage: wenn ich einen arbeitsplatz bekomme und dann zu hause ausziehe ( in eine kleine wohnung die den hartz 4 bestimmungen entsprechen ), dann aber nach der probezeit nicht übernommen werde, kann mich das arbeitsamt "zwingen" wieder zu hause einzuziehen?? oder müssten sie dann für mich zahlen??
vielleicht hat jemand das gleich problem und kann mir helfen. oder jemand der sich gut damit auskennt.......
wäre sehr wichtig !!!!!
Danke im vorraus....
LG Mareike
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein sie werden aber deine Eltern ran ziehen das die die Kosten übernehmen bis zu deinem 25 Lebensjahr ab dann nicht mehr ab dann zahlen die dann alles
- vor 4 Jahren
Ich weiß nicht, ob ich eine typische clever-Nutzerin bin. Ich bin berufstätig, Mutter von drei Kindern zwischen 8 und 17, treibe viel pastime, spiele Saxophon und habe als unmarried einen Freundes- und Bekanntenkreis von einiger Größe. Zur Entspannung clevere ich immer wieder mal ein Stündchen und habe Spaß an den Menschen und Meinungen, die mir hier begegnen. Dafür sehe ich nur selten fern. Ich denke, guy lernt nicht nur durch Lesen, sondern auch im ungezwungenen Kontakt mit anderen.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Da Du die 23 noch nicht vollendet hast und nicht erwerbstätig bist, kannst Du im Rahmen der Familienversicherung über Deine Eltern versichert werden. Die sollen das mal der Krankenversicherung weiter geben!
- vor 1 Jahrzehnt
Das Problem ist halt das Du keine 25 bist deshalb wird dir in der Regel die eigene WG versagt ......... es geht nur wenn man keine Eltern mehr hat oder halt kein Kontakt besteht diese wird aber ganz genau geprüft.........
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- AbsinthiaLv 5vor 1 Jahrzehnt
hallo! Ja er hat recht, wenn du diese Probezeit nicht "schaffst" beten die deine Eltern zur Kasse!
Ich selbst war nie in solcher Situation, habe aber schon einiges ausm bekanntenkreis mitbekommen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Sohn einer Bekannten ist 23 Jahre alt und hat eine eigene Wohnung. Er hat auch gearbeitet, aber es waren viele Monate und nicht ein paar Wochen und ist nun ALG2 Empfänger.
Er kann in seiner eigenen Wohnung weiterwohnen und bisher hat die Mutter keine Aufforderung bekommen, Lebensunterhalt für den Sohn zu bezahlen, allerdings ist der Fall noch recht frisch, so dass evtl. noch eine Aufforderung kommen kann.