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Mein sohn wohnt zur zeit bei seinem vater in england seit 1 jahr habe ihn seit dem nicht sehen dürfen, nun ist
naja kann ich nun eigentlich meine sohn hierbehalten ohne mich strafbar zumachen??
mein sohn sagte mal das er gerne nach hause möchte, aber sein vater sagte das er das falsch gesagt hatte. ich kann nicht mit meinem sohn reden ohne das sein vater dahinter steht und sagt was er sagen darf und was nicht!!
er ist 9 jahre, in engalnd hat der vater volles sorgerecht angeblich und in deutschland ist geteiltes sorgerecht
ich darf ihn nicht sehen weil der vater es nicht möchte, trotz versprechen. wir hatten einige termin die er dann immer kurzfristig absagte.
war schon einmal auf dem weg nach frankreich um ihn zusehen, bis der anruf kam ich werde ihn nicht sehen können.
7 Antworten
- bimpyLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hier berühren sich zwei Staatsgesetze, so dass internationales Recht zum Tragen kommt.
Meines Wissens wird das Kindeswohl dort recht deutlich in den Vordergrund gestellt.
Wenn man Dir keine gravierenden Fehler nachweist, hast Du sehr wohl das Recht, Deinen Sohn zu sehen.
Am besten suchst Du einen Anwalt, der sich mit diesem Recht bzw. dem britischen auskennt.
Dann wird er zunächst einen Brief schreiben, dass nach §xy Dir Besuchsrecht gewährt werden muss. Außerdem kann er die Frage klären, ob Dein Mann tatsächlich alleiniges Sorgerecht hat, kann ja sein, dass manche Länder das geteilte Sorgerecht nicht kennen. In diesem Fall könntest Du das alleinige Sorgerecht beantragen.
Solange Du Dich an die Gesetze hälst, kannst Du Dich auf ein langes Verfahren einstellen.
Du könntest mit Deinem Sohn so etwas wie einen stillen Briefkasten verabreden, z.B. Eltern eines Schulkameraden schreiben, die Deinem Sohn die Briefe übergeben oder Nachbarn usw. Es gibt eine Internetpräsenz von Vereinen, die sich um Eltern von ins Ausland entführten Kindern kümmern. Vielleicht bekommst Du darüber Kontakt zu jemandem in der Nähe Deines Kindes. Dieser könnte in Erfahrung bringen, wann Klassenfahrten sind, wo Du dann Deinen Sohn überraschend besuchen könntest.
Versuche, zu seinem Wohnort zu fahren und sieh Dich um, was machbar wäre.
Bedenke bei allem, das Heimlichkeiten mit Kindern schwer zu händeln sind, das Kind kann damit in der Regel nicht umgehen; außerdem verplappern es sich.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja? was ist nun??
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- ?Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Also, zunächst einmal müsste man wissen, was denn nun ist und zum anderen sollte erwähnt werden, wie alt der Sohn ist. Was auch noch sehr wichtig ist, wer das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Und was eventuell noch relevant ist, warum man den Sohn nicht sehen darf. Mit kaum einer Information kann man kaum etwas dazu schreiben.
- vor 1 Jahrzehnt
Hm... Es ist Traurig sowas...
aber warum reden sie nicht mit ihrem Sohn
das er wieder nach deutschland kommen möchte...?
naja ich weià nix darauf ich bin im heim groôgewurden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
weià nicht was du nun wirklich meinst bzw. wissen magst, aber ich frage mich warum darfst du deinen Sohn nicht sehen? Vielleicht stellst deine frage nochmal was genauer, dann werde ich dir bestimmt auch versuchen zu helfen! Liebe grüÃe Marcus