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miko fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Hab eine Geliebte, kann ich die scheidung einreichen?

habe eine Lebenspartnerin, und will mich von meiner Frau scheiden lassen. wir haben keine Kinder, Ich würde auf alles verzichten.

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Jeder Ehepartner kann eine Scheidung einreichen. Eine Begründung oder eine Geliebte sind nicht erforderlich.

    Vornherein "auf alles" verzichten ist der dümmste Weg, in die Scheidungsverhandlungen zu gehen, du wirst sowieso unterhaltspflichtig gegenüber deiner Ex, falls du mehr verdienst als sie.

    Ausserdem musst du ihr einen Teil deiner Rentenansprüchen und sonstigen Altersvorsorge (z.B. Lebensversicherung) abtreten - und sie wird darauf kaum verzichten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Scheiden kannst Du Dich auch ohne Geliebte. Ehrlich gesagt, Du hast Deine Frau gar nicht nicht verdient. Menschen wie Du einer bist, sind für mich die "unterste Schublade".

    Du hast (aus meiner Sicht) einen ganz miesen Charakter: Hintergehst Menschen (hier Deine Frau) aufs übelste und fühlst Dich wohl nicht mal schlecht dabei.

    Die Geliebte muss ja richtig naiv und dumm sein, Dich zu nehmen. Denn wenn jemand so Hinterhältig ist, kann man doch gar nicht vertrauen.

    Hoffe, dass Dir das gleiche wiederfährt wie Deiner Frau. Den eine Geliebte, die einer anderen Frau den Mann ausspannt ist nicht ganz ehrlich. Sie könnte Dich morgen schon fallen lassen und sich etwas Neues suchen.

    Aber einerseits, seid ihr auf dem gleichen Niveau (Du und Deine Geliebte), habt beide kein Respekt vor der Ehe und dem Bündnis.

    Mercedes S bin ganz Deiner Meinung!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kannst du dich von deiner Frau scheiden lassen,wenn du sie nicht mehr liebst.Den Grund mit der Geliebten musst du glaub ich gar nicht angeben.Am Besten suchst du dir einen Anwalt mit dem du die Scheidung vollziehst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja mit gegenseitigem Einvernehmen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    alles neue ist erst mal interessanter als das was man hat, aber bedenke auch da schleicht sich der alltag ein

    meistens fällt es den jenigen dann ein was sie hatten und nie wieder haben werden. wegen ein bisschen *******? überleg es dir gut ob es das wert ist

    der reiz des verbotenen ist dann vorbei

    und nun überlege mal was du deiner frau antust, aber sicherlich will sie dich eh nicht behalten -ich hoffe es .

    sie geht bestimmt selber zum anwalt und wird dich ganz schnell loswerden wollen. und wenn deine geliebte auch keinen bock mehr auf dich hat hängst hoffentlich allein da und überlegst dir mal wie schweinisch du mit dem vertrauen und gefühlen deiner frau umgegangen bist

    pfui du solltest dich echt schämen. ich hoffe das passiert dir auch mal dann weißt du wie man sich fühlt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hör mal weißt Du nicht was Du willst?? Du kannst dich scheiden lassen aber geschieden wirst Du frühestens nach dem Trennungsjahr Wenn deine Frau sich nicht scheiden lassen will erst nach drei Jahren .Dann muß sie ob Sie will oder nicht. 3 Jahre sind eine lange Zeit Vielleicht hat deine Geliebte bis dahin einen anderen Wir sind keine Hellseher Oder du Liebst deine Frau doch noch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Na klar kannst du das, da braucht's nicht mal ne Geliebte

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, nach Ablauf des Trennungsjahres. Der Umstand, dass Du eine Geliebte hast, ist kein Härtegrund, der eine sofortige Scheidung rechtfertigen würde.

  • @Tekla
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst dich auch scheiden lassen wen du keine geliebte hättest , und das ihr keine Kinder habt ist auch nicht schlecht , da müssen eure Kinder wenigstens nicht unter der Trennung leiden ,PS :wie dumm ist deine Frau eigentlich , wen ich sie wäre müsstest du blechen bis du schwarz wirst

    schließlich bist du ja der jene der sich scheiden lassen will und fremd gehst deine Frau kann mir nur Leid tun was bist du eigentlich für ein *****-Ass ups das musste ich mal so sagen sorry

    Quelle(n): meine eigene meinung dazu @Sunshine
  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ob Du das "Kannst" sei dahingestellt, Du darfst einen Anwalt beauftragen die Scheidung bei Gericht zu beantragen, denn dieser kann das und hat das nötige nowhouw dazu.

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