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wieso gibt es eigentlich so unterschiedliche gehälter ?

... die betonung liegt auf so, nicht auf unterschiedlich (ist kein plädoyer für planwirtschaft oder so)... verstößt das nicht auch irgendwie gegen Art.3 GG?

10 Antworten

Bewertung
  • q.e.d.
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist Marktwirtschaft: Angebot und Nachfrage regeln auch diesen Preis.

    Es gibt unzählige Supermaktkassierer, aber das Risiko die Deutsche Bank erfolgreich zu leiten nimmt niemand gerne auf sich. Wenn Leute für einen Job schwer zu finden sind, sind sie teuer - und wenn es Kandidaten wie Sand am Meer gibt ist der Job schlecht bezahlt...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Um nur einen Ansatz zu nennen, wenn ich für meinen Beruf 6 Jahre studiere und dann noch 6 Jahre Spezialisierung habe, möchte ich nicht so viel vertdienen, wie der Bäcker von nebenan. Ansonsten würden alle Bäcker werden wollen, dauert schließlich nur drei Jahre.

    Ein Zweiter Ansatz sind stark gefährliche Berufe.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich sage nur "Freie Marktwirtschaft". Angebot und Nachfrage bestimmen nicht nur bei Produkten den Preis.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn jemand lange studiert, in der Zeit also keinen Cent verdient, dazu noch bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und weit über die normale Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, was heute selbstverständlich ist, dann muss er einfach erheblich mehr verdienen als der, der all das nicht tut und immer schon eine ruhige Kugel geschoben hat.

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  • heinzl
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    zum einen giebt es berufe die nach leistung und fähigkeiten bezahlt werden

    zum zweiten giebt es beschäftigungen die die möglichkeit bieten sich einfach zu bedienen.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Weil es auch unterschiedliche Leistungen und unterschiedliche Effizienz gibt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wieso sollte das gegen das GG verstoßen?

    Es gibt zwei Ansätze, Arbeit zu bewerten: Der schwerere ist der Ansatz über die Leistung:W ieviel ist die Leistung wert, die jemand erbringt, wieviel Verwantwortung obliegt ihm, wie wichtig ist das, was er tut, was kostet seine Stelle?

    Dieser Ansatz ist oft mit vielen Fragen verbunden, ganz aktuell z.B.: Wer hat mehr Verantwortung, der Arzt mit dem Patienten, dessen Leben er konkret in der Hand hält, oder der ICE- Lokführer mit der Verantwortung über hundete, dessen Job aber weitgehend automatisiert ist.

    Der zweite Ansatz ist der marktwirtschaftliche: Arbeit als Wirtschaftsgut, dessen Preis durch Angebot und Leistung bestimmt wird. Anwälte beispielsweise: Lange Ausbildung, harter Job. Da der Juristen. Arbeitsmarkt aber zur Zeit überlaufen sind, sind die Löhne sehr niedrig und im Vergleich zur langen Ausbildung unangemessen.

    Dagegen sind zur Zeit Ingeneursberufe gefragt; es wird mehr nachgefragt, was angeboten wird, was den "Preis" für dieses Wirtschaftsgut, also der Lohn, in die Höhe treibt.

    Löhne werden, wie gesagt, von den zwei oben gezeigten Faktoren gesteuert. In der einen Branche mehr vom einen, in der anderen mehr vom anderen. Der marktwirtschaftliche Ansatz ist der effizienteste, der, der die Gesamtwohlfahrt in der Regel maximiert. Allerdings ist die Volkswirtschaft eine amoralische Wissenschaft (nicht zu verwechseln mit "unmoralisch" :)).

    Die VWL zeigt effiziente Wege, lässt aber soziale Aspekte ganz außer Acht. Diese spielen aber in unserer humanitären Gesellschaft auch eine Rolle, weshalb der erste Ansatz auch seine Berechtigung hat.

    Es wäre sehr falsch, sich ganz auf den ökonomischen Ansatz zu verlassen, genauso falsch wäre es aber, den Arbeitsmarkt gar nicht zu berücksichtigen.

    Der Mix machts :) Doch das Projekt "soziale Marktwirtschaft" ist halt kein einfaches :)

    Das GG beschreibt übrigens nicht das Verhältnis der Staatsbürger unter sich, sondern das Verhältnis Bürger <-> Staat. Der Gleichstellungsgrundsatz meint, daß der Staat keine Unterschiede in der Person den Bürgers machen darf. Von Arbeitslöhnen u.a. ist dort nicht die Rede. Ein Verstoß gegen Art. 3 wäre, wenn der Staat einen Schwarzen mehr besteuern würde als einen Weißen, der in der gleichen Position ist.

    Daß die Leute unterschiedlich bezahlt werden, heißt ja nicht, daß sie, so wie in Art. 3 GG, vor dem Gesetz nicht gleich wären oO

    mfG

    Kwazulu

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Artikel 3GG spricht von Menschen nicht von Arbeitnehmern mit allen ihren unterschiedlichen Vorgaben und Gegebenheiten. Hier von einem Verstoß gegen den "Gleichheitsgrundsatz" reden zu wollen, ist abwegig, denn JEDER hat das Recht, sein Gehalt frei auszuhandeln.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich geb dir Ausnahmsweise mal einen Komentar den ich selber auch nicht so richtig vertrete:

    Wo im Grundgesetz steht, das alle das gleich verdienen müssen?

    Quelle(n): Und ob "SO" oder "So": Erst wenn der letzte Mensch keinen mehr hat, mit dem er reden kann, wird das ganze Ausmaß unserer Vermessenheit deutlich. Wir sind auf dem besten Wege in eine solche Zukunft. Quelle(n): By AntonyO Anno 19.09.2007
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was die Ostdeutschen in den neuen Bundesländern betrifft, so entlohnt man sie wie Menschen zweiter Klasse. Das liegt dummerweise an Helmut Kohls Versagen.

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