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wieviele mieten müssen offen stehen um eine kündigung zu bekommen?

ich bin 2fache alleinerziehende mutter und bekomme geld vom amt.es stehen 2mieten offen .jetzt habe ich gehört es müssen in meinem fall 6 mieten offenstehen damit sie mir kündigen kann stimmt das

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    für was ziehen die mir eigentlich jeden monat geld ab,wenn dieses scheice amt net mal alleinerzeihenden müttern die wohnung zahlt?ich kenne genug junks die ganz allein wohnen und trotzdem die wohnung gezahlt bekommen!

    in der regel 3 mieten,aber du bist sicher ein sonderfall!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ab der zweiten ausständigen Miete kann man gekündigt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist 2fache Mutter und bekommst Geld vom Amt. Das ist ja okay ABER wie können dann Mietschulden entstehen wenn Du es vom Amt bezahlt kriegst? Was willst Du jetzt mit deiner Frage? Wenn Du in deinem Fall bei 6 Monate Mietschulden gekündigt werden kannst dann kannst Du ja noch 4 Mieten ausgeben.......Sehr unverantwortlich *tztztz

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ab 2 Mieten im Rückstand ist eine Kündigung zulässig.

    Wenn du aber vom Amt (ARGE,Hartz IV) bekommst müssen die , die Miete zahlen .

    Geh sofort hin und frag nach ,oder bekamst du Geld für Miete und gabst es für etwas anderes aus ?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    2 MM reichen für eine Kündigung!

    Bitte deinen Fallmanager, dir einen Kredit zu gewähren (er soll bitte den ausstehenden Betrag direkt an den VM überweisen). Den Kredit zahlst du monatlich ( wird einbehalten) ab.

    UND: Lasse deinen Zahlungsrhythmus so ändern, das die Miete gleich vom Amt überwiesen wird und du den Restbetrag auf's Konto bekommst. So gerätst du nicht Versuchung!

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Rückstand von 2 Monatsmieten berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung. 6 Monate ist nicht richtig!

    Da das Amt die Mieten übernimmt, stellt sich, in Deinem Fall, die Frage, was mit dem Geld geschehen ist. Hast Du es bekommen und anderweitig "verbraten", dann sind Deine Karten fürchterlich schlecht. Haben die die Verzögerung zu verantworten, gibt es Möglichkeiten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    bei 2 offenen Monatsmieten ist eine Kündigung zulässig und ob alleinerziehend und ALG II , das ist auch richtig so denn bedenke das Dein Vermieter trotz allem die Nebenkosten zahlen muss!

    Ob das Amt die offenstehenden Mieten übernimmt , bezweifel ich sehr , Du bekommst Miete bezahlt , das sollte auf Deinem Bescheid ja vermerkt sein .

    Du solltest als erstes Deinen Vermieter informieren das Du Dich darum kümmerst und vielleicht versuchen mit ihm eine Einigung zu erzielen, Ratenzahlung z.b das du monatlich 100€ Deine Miete aufstockst, sorry das hört sich hart an, mag es vermutlich auch sein , aber das sind dann selbstgemachte Leiden , ich weiß das es schwer ist mit weniger auszukommen, ich hatte auch mal schlechtere Zeiten , bestimmt!

    Es gibt genug denen es so geht wie dir , allerdings versuchen diese das ohne Schulden hinzubekommen!

    Ich war auch mal alleinerziehend mit 2 sehr kleinen Kindern ,beide zudem schwer krank und bin Vollzeit arbeiten gegangen , wäre das eventuell eine Alternative?

    Eine Tagesmutter wird dir anteilig sogar vom Jugendamt bezahlt!

    Egal wie , du musst sehen das du etwas geregelt bekommst , entweder arbeiten oder ALGII , schleifen lassen in welcher Richtung auch immer , geht nicht , du hast 2 Kinder die zu ihrem Recht kommen müssen!

    Was ist das nächste was du nicht bezahlen kannst?

    Strom?

    Ich will dir keine Standpauke halten , bestimmt nicht , wahrscheinlich liest Du nicht mal soweit , aber es gibt halt Zeiten da muss man die A.......backen zusammen kneifen und verzichten , so leid es mir tut.

    Nochmal;

    1. unbedingt mit dem Vermieter sprechen , ist eine blöde Situation aber Du wirst dich anschließend besser fühlen , bestimmt , vielleicht findet ihr gemeinsam eine Lösung, egal ob Privater Vermieter und /oder Gesellschaft!

    Augen zu und durch......

    2.Beim Amt vorsprechen

    3.Gedanken machen wieso es dazu kam , die neuen Stiefel , das ausgehen oder oder oder , einmal keine Miete , kann passieren wenn etwas dazwischen gekommen ist , dann spreche ich aber mit dem Vermieter .

    2 mal keine Miete zahlen , sieht schon schlechter aus , das muss man erstmal begründen können.

    Ich drücke Dir die Daumen , ganz fest auch wenn ich es nicht wirklich toll finde :-(

  • Nix
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ab einem Betrag der zwei Monatsmieten entspricht, hat der Vermieter das Recht dir zu kündigen. Zu beachten bleibt hierbei jedoch, dass vom Gesetz her der Mietzins erst am Ende eines Mietintervalls, also am Monatsende, fällig wird. Anders lautende vertragliche Regelungen, wie die Miete wird am Anfang des Monats fällig etc., sind hierbei Nebensache. Gesetz geht immer vor Vertragsvereinbarungen. Du kannst als drei Monate ohne Mietzahlung wohnen, ohne das der Vermieter eine ordentliche Kündigung ausprechen darf.

    Nun zum Thema Amt. Wenn die deinen Antrag noch nicht bearbeitet haben, kannst du einen Vorschuss beantragen. Hier wird dann grob abgeschätzt ob du Anspruch haben könntest und dir dann das Geld zur Verfügung gestellt. Sollte sich später herausstellen, das der Anspruch doch nicht gegeben ist, musst du den Betrag zurückzahlen, aber so wie es klingt wird es so schon nicht sein. Zudem ist es am Besten, wenn man dem Amt die Anweisung gibt, den Mietzuschuss direkt an den Vermieter zu überweisen. So ist das Geld immer pünktlich angewiesen und du kommst erst gar nicht in die Versuchung es auszugeben.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das müsste in Deinem Mietvertrag geregelt sein.

  • Miete muss man ja wohl jeden Monat zahlen!Du bekommst doch das Geld dafür!Am besten das AA zahlt sofort so das du das Geld gar nicht mehr in der Hand bekommst!

    Es sind 3

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Soviel ich weiss bei 3 Mieten. Aber Du hast Kinder, da hilft Dir doch das Amt. Und wenn es nur als Kredit ist.

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