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Ist es nicht beruhigend zu wissen, dass der unerlaubte Umgang mit radioaktiven Stoffen schwer bestraft wird?
§328 Abs. 2 Nr. 3 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
Stellt sich die Frage, ob es dann noch jemanden geben wird, der einem die Strafe aufbrummt, oder?
14 Antworten
- Brian W. AshedLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du lernst bereits in der Anfängervorlesung Strafrecht, dass Strafe nur selten eine abschreckende Wirkung hat.
Schönes Beispiel: öffentliches Rädern. Gerädert wurden Taschendiebe. Und wo und wann gab es die meisten Taschendiebstähle? Richtig, bei öffentlichen Räderungen.
Denn ein Täter, der eine Straftat begeht, ist im Allgemeinen davon überzeugt, nicht erwischt zu werden. Sonst würde er die Tat im Normalfall nicht begehen.
Allerdings geht unser Strafrecht auf eine Zeit zurück, in der man das Problem des Selbstmordattentäters noch nicht kannte.
Sollen wir das Strafrecht deshalb gleich abschaffen?
Wohl kaum.
Es geht auch darum, Signale zu setzen. In der Hoffnung, dass sie vielleicht doch beim Täter ankommen. Und dem unbescholtenen Teil der Bevölkerung zeigen, dass ein Problem als solches erkannt wurde.
Quelle(n): ... und um es nicht zu vergessen: Ohne Tatbestand gibt es auch keinen Versuch. Reden wir nicht darüber, was passiert, wenn die Welt erfolgreich aus den Angeln gehoben wurde - denken wir darüber nach, was man machen kann, wenn der Versuch beginnt. Ohne Tatbestand hat der Staat nämlich keine Möglichkeit den Versuch abzubrechen. Auch das darf man nicht vergessen! - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Genau, und wenn, dann interessiert es den der diese Strafe verteilt auch nicht mehr wirklich.
GruÃ
Franky
- DeccieLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich find die Strafe viel zu hoch. Man sollte das Handtieren
mit Nuklearsprengkörpern nicht so überbewerten.
In den USA sieht's man viel gelassener.
Mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Dollar wird bestraft, wer
innerhalb der Stadtgrenzen von Chico/Kalifornien einen
Nuklearsprengkörper zur Detonation bringt.
Quelle(n): Kann mir mal jemand 500 Dollar leihen? *gg* - bellaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es ist sehr gefährlich, dass es möglich ist radioaktive Stoffe übers Internet zu kaufen!
Es braucht nicht zu explodieren!!
Oder trägst du einen Geigerzähler mit dir?
Ãbrigens sei vom Stoff Americium 241, der ähnlich giftig sei und eine Halbwertzeit von 450 Jahren habe, in jedem Rauchmelder zu Hause mehr als die zehnfache Menge drin. AuÃerdem: Viel Glück beim "Abkratzen" des Poloniums 210 von der Nadelöhr-Innenseite, das sei physikalisch unmöglich.
Nun, die Freunde vom United-Nuclear-Internetversand, geben dann noch den hilfreichen Tipp mit, dass Rizin und Abrin wesentlich gefährlichere Gifte seien, leicht aus Pflanzen herzustellen und auch nicht nachweisbar. Danke. Danke. Also, lassen wir das. Bestellen nicht bei United Nuclear und bleiben im Radio aktiv und nicht radioaktiv!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Im Prinzip ist das sehr beruhigend. Doch in der Praxis gibt es ja kaum unerlaubten Umgang mit radioaktiven Stoffen. Atomwaffen sind legal, sonst müssten wir ja unsere Bündnispartner vor Gericht bringen. Atomtransporte sind sind noch legaler sonst würde die Polizei die Castoren nicht bewachen, sondern beschlagnahmen müssen. Der Export von Atomanlagen ist halbwegs legal, weil sonst zig Millionen Arbeitsplätze verloren gehen. Das Betreiben von Kernkraftwerken ist legal, weil wir sonst in der Steinzeit leben müssten. Selbst die Atomuhr in Braunschweig ist legal und die Gruppe Kraftwerk darf sogar völlig legal und unzensiert die Radioaktivität besingen. Also meinetwegen könnte man diesen ziemlich überflüssigen Artikel konsequenterweise gleich ganz abschaffen. In unserer demokratischen Gesellschaft sollte doch das Prinzip "Gleiches Recht für Alle" seine Gültigkeit haben.
Ausserdem wollte ich schon immer mein eigenes AKW im Keller haben, damit ich meinen PC endlich Tag und Nacht unabhängig von diesen ganzen Strommonopolisten laufen lassen kann. Auf eine strahlende Zukunft!
Quelle(n): Anmerkung des Verfassers: Der obige Text gibt in keinster Weise die tatsächliche Meinung des Autors wieder. Ich möchte hiemit klarstellen, dass es sich um Satire handelt. Mit freundlichen Grüssen D. Javü - Helma.Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Du zitierst aus dem deutschen Strafgesetzbuch.
Mir ist jetzt nicht bekannt, ob es in Deutschland in letzter Zeit nukleare Explosionen gab.
Und alle anderen? Ich glaube denen ist die deutsche Gesetzgebung und Rechtslage herzlich egal.
Zu deinem Nachtrag mein Nachtrag:
Ja, so gesehen ist die Kombination paradox.
Habe eben im I-net was ähnliches gefunden:
Militär: Selbstmord ist eine Form der Fahnenflucht und wird mit ErschieÃen bestraft.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du kennst die Anwälte nicht die holen da nur 1 Tag Freizeitarrest raus.
"Ihr Mandant hatte eine schwere Kindheit wurde missbraucht und war Bettnässer"
Sorry an die die dieses Schicksal erleiden mussten in ihrer Kindheit aber ich bekomme immer einen Hals wenn ich "Gesetze und deren Anwendung lese"
Ein atomfreies Wochenende allen noch wollte ich sagen bevor es zu spät ist.