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Müssen Fahrradfahrer höchstgeschwindigkeiten ( geschwindigkeits beschrängkungen) einhalten ?
ich bin mit meinem fahrad 64 km/h schnell gefahren und wollte wissen ob ich bei einer beschränkung ( 50 km/h) so schnell fahren darf. Das ´Fahrrad hat keinen motor !!
12 Antworten
- GnurpelLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich daran halten. SElbst wenn du als Läufer zu schnell wärest, mal angenommen das ginge, würdest du zur Kasse gebeten.
- schmetterling53Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein, so schnell darfst du als Radfahrer auch nicht fahren. Die Beschränkung gilt auch für nichtmotorige Fahrzeuge.
- banditt1313Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein darfst du nicht.
Selbst in einer verkehrsberuhigten Zone muà du wie Autofahrer Schrittgeschwindigkeit einhalten, tut zwar keiner, ist aber so.
Nachtrag :
Rollerskater gelten als FuÃgänger
have a nice day
- MeiseLv 5vor 1 Jahrzehnt
Tolle Frage!
Ich glaube schon, denk mal an StraÃen mit 30 Begrenzung, wenn da die Radler mit 60 durchrasen wäre das wohl nicht im Sinne der STVO.
Aber du has Recht, es gibt da auch Ungereimtheiten. Bei Tempo 10 (gibt es ja auch) dürfte ich dann auch nicht laufen??
Mit Rollerskates kann ich meine Geschwindigkeit ebenfalls nicht feststellen.
Allerdings frage ich mich, wie es ist, wenn man gebitzt wird, man hat ja kein Kennzeichen...
Ich werde die anderen Antworten dankend im Auge behalten.
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- teutoboldLv 5vor 1 Jahrzehnt
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für ALLE Verkehrsteilnehmer. Auch für Rollstuhlfahrer!!
- Big TomLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hast du ein Nummernschild auf der Stirn ?
Im Prinzip muss sich jeder Verkehrsteilnehmer an die STVO halten, bei Verstössen können nur die VN geahndet werden die man auch identifizieren kann. Das ist bei Motorrädern und Radfahrern nur teilweise möglich. Hier ein Beispiel:
Wenn du als Rad- oder Motroradfahrer von vorn geblitzt wirst, kann man nur geandet werden, wenn Kennzeichen und Fahrer deutlich zu erkennen sind.
Motorradfahrer:
- nicht Kennzeichen notiert oder nachgeblitzt.... keine Ahndung möglich
- Radfahrer...... Ahndung unmöglich
Wenn du als Rad- oder Motorradfahrer geblitzt wirst und kurz danach von der Polizei angehalten wirst ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige 100%.
Auch als Radfahrer kannst du Punkte sammeln, d. h. wenn du später eine Fahrlerlaubnis beantragst kann sie dir verwehrt oder dir eine zeitliche Sperrung der Erteilung auferlegt werden.
Lieber Kwazulu
du solltest den § 3 Stvo noch einmal durchlesen , da ist nicht von Kraftfahrern die Rede sondern von Fahrzeugführern die Rede, bevor du hier Gesetzestexte zitierst solltest du sie erst lesen.
Quelle(n): ehem Fahrlehrer - KwazuluLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hm, ich bin mal ganz kühn und widerspreche allen hier :) Zumindest teilweise:
Die StVO gilt auf für Radfahrer, damit stimme ich hier überein. Und die sagt zur zul. Höchstgeschwindigkeit in § 3 Abs. 3 folgendes (ich lass die Passagen für LKW usw. mal weg; der Ãbersichtlichkeit halber):
"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
2. auÃerhalb geschlossener Ortschaften
(...)
3. für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen StraÃen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. (...)"
Diese generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen, grob gesagt (für PKW) innerorts 50, auÃerorts 100, BAB 130 als Richtgeschwindigkeit, gelten also NUR FÃR KRAFTFAHRZEUGE, nicht für Radfahrer. Man wird in der StVO auch keinen entsprechenden Passus für Radfahrer finden.
Anders ist es mit abweichenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, die explizit durch das Verkehrszeichen 274 angezeigt werden. Hier ist im Gesetzestext nicht genauer definiert, auf wen sie sich beziehen, also gelten sie für alle Fahrzeugführer; auch für Radfahrer.
Fahrradfahrer unterliegen also keiner generellen Geschwindigkeitsbegrenzung. Sollte aber eine durch Verkehrszeichen angezeigt werden (und dazu zählt auch "Schrittgeschwindigkeit" im verkehrsberuhigten Bereich), so ist die auch durch Radfahrer einzuhalten.
Das ganze ist vielleicht eine Rechtslage, die so nicht vom Gesetzgeber gewollt ist, aber es ist geltendes Recht.
Eine andere Frage stellt sich, inwieweit ein Verstoà mit dem Fahrrad verfolgt werden kann, wenn man nicht gerade von einem Lasertrupp angehalten wird; denn ein Fahrrad hat ja üblicherweise kein Kennzeichen.
mfG
Kwazulu
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Erklärung meines Fahrlehrers auf die Frage: "Ja, selbstverständlich.".
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja jeder verkehrsteilnehmer muss sich an die vorgegebene geschwindigkeit halten, auch radfahrer.
- keksLv 7vor 1 Jahrzehnt
Natürlich! Du bist doch Verkehrsteilnehmer, und als solcher hast du dich an die Beschränkungen zu halten
.