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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenSonstiges - Wirtschaft & Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Kündigung Kabeldeutschland-Verträge?

Hallo, ich ziehe um und möchte meine Kabeldeutschland-Verträge (TV und Internet) zum Ende Okt. kündigen. Die Verträge haben eine Mindesvertragslaufzeit von 2 Jahren und laufen regulär bis Feb 2008. In den AGBs steht, dass bei Umzug eine Kündigung jederzeit möglich ist. KD will nun aber auch Gebühren für die 4 Monate (Nov-Feb). Muss ich zahlen? Was nützt eine sofortige Kündigung, wenn ich weiterhin zahlen soll?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei einem Umzug hast Du das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Der Vertrag ist in der Regel an die Wohnung gekoppelt, daher hat man das Kündigungsrecht. Auch Kabeldeutschland darf das nicht anders sehen, zumal es in ihren AGB`s steht. Ergo hat Kabeldeutschland auch keinen Anspruch auf die Gebühren. Es ist vielmehr so, dass Kabeldeutschland mit dem Nachmieter einen Vertrag abschließt, der direkt an den kündigten anschließt. Mein Vorschlag: Du kündigst per Einschreiben zu Ende Oktober wegen Auzuges und teilst ihnen mit, dass in der neuen Wohnung kein Kabelanschluß vorhanden ist (wenn es denn so ist), gleichzeitig widerrufst zu diesem Datum die Einzugsermächtigung, was Du natürlich Kabeldeutschland mitteilen musst. Wir haben es genauso gemacht und keine Probleme gehabt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin keine Juristin, aber ich würde meinen, dass die Mindestvertragslaufzeit Vorrang hat. Erst danach dürfte die fristlose Kündigung bei Umzug jederzeit möglich sein. Eine fristgerechte Kündigung dürfte auch dann nicht zum Monatsende möglich sein.

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