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Betriebskostenabrechnung bei gewerblicher Vermietung?

Abrechnungszeitraum 01.07.2006 - 30.06.2007 incl. MWSt. Muss ich die Abrechnung wegen der Erhöhung des MWSt.-Satzes am 01.01.2007 splitten? Mein Programm weist allgemein die Nettobeträge und 19% MWSt. aus, bis 31.12. galten aber 16%. Oder gilt der jetzt bei Fälligkeit geltende Steuersatz?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nur wenn Du MwSt-pflichtig bist, das sind aber nur die wenigsten Vermieter.

    Du mußt splitten, da Du ja nur diese Nebenkosten abrechnest. Also die MwtSt der vorhandenen Rechnungen ausgeben. Wenn Du die Nebenkosten aufkäufst und dann wieder verkäufst ist die neue MwSt zu nehmen.

    Ich nehme an, dass es für Dich nur ein durchlaufender Posten ist, somit gilt die alte MwSt.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt die Mehrwertsteuer so ausweisen, wie sie auf den der Abrechnung zugrunde liegenden Rechnungen ausgewiesen ist.

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