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GEZ Gebühr ????
Wenn zwei Leute (nicht verheiratet) einen gemeinsamen Haushalt haben, müssen dann bei GEZ zahlen oder nur einer, da es ein gemeinsamer Haushalt ist???
11 Antworten
- Sonja BLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die GEZ muß man dann nur einmal bezahlen. Wenn du z.B. bei deinem Freund einziehst, dann mußt du der GEZ das mitteilen. Und dann auch, daß er GEZ bezahlt!! Da ihr einen gemeinsamen Haushalt führt, braucht ihr auch nur einmal bezahlen.
Ich weiß daß, weil ich auch damals zu meinem Freund gezogen bin und habe der GEZ das schriftlich (sogar per Einschreiben) mitgeteilt und auch noch zusätzlich die Daten von meinem Freund angegeben, damit sie nachprüfen konnten, daß für diesen Haushalt jemand GEZ zahlt!
Danach habe ich nie wieder etwas von der GEZ gehört. Und Mein Freund hat weiterhin nur einmal im Quartal gezahlt. Wir hatten keine weiteren Kosten!
Im übrigen zahlen wir nur den Standard und haben auch zwei Fernseher und mehrere Radios.....
Wie das z.B. mit einer WG läuft, kann ich leider nicht sagen. Da sollte man sich dann nochmal gründlich bei der GEZ erkundigen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft braucht nur einer angemeldet sein und zahlen. In einer WG darf sich jeder separat anmelden, auch wenn nur ein Gerät zur Verfügung steht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
für die Geräte innerhalb der Wohnung zäht das nur eine Person GEZ zahlen muss, aber ich hatte Das Glück das meine Partnerin die GEZ zahlte, die GEZ aber rausbekommen hat das ein KFZ auf meinem Namen lief und ich dafür zahlen sollte. Denn damit war ich durch mein Autoradio auch eigenständiger Rundfunknutzer. :-(
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du der Besitzer aller Geräte bist und dein Partner besitzt kein Gerät,muß nur einmal GEZ bezahlt werden.
Solche Besitzverhältnisse sind kaum nachzuweisen.Wenn jeder von euch ein Auto mit Radio besitzt,muß doppelt GEZ bezahlt werden,da dies leicht mit Hilfe der Zulassung bewiesen werden kann.
@TaHa:Und wenn du noch 10 Kinder hast,mußt du die 12fache GEZ Gebühr zahlen?
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- mausi&schatziLv 6vor 1 Jahrzehnt
wie bei uns ! hier zahlt nur einer ist ja ne eheähnliche -gemeinschaft !
es muss sich nur einer abmelden und alles auf einen namen laufen lassen ! so machen wir das auch
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hier der Text von der Seite der GEZ:
"In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.
Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.
Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Empfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer."
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich empfehle die Brotspende
http://www.brotspende.de/dasbrot.html
Guten Appetit...
Übrigens die Gebühren werden jetzt noch einen weiteren Schub bekommen.
Angelika
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bei einem gemeinsamen Haushalt bzw. einer eheähnlichen Gemeinschaft zahlt man nur einmal die GEZ-Gebühr.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Genauso, als wären es zwei Haushalte. Wenn man nicht glaubhaft machen kann, das getrennt gewirtschaftet wird.