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Muss Marco in der Türkei bleiben bis diese der EU beitreten darf?
oder wird diese unsinnige Haft irgendwann aufhören? Gibt es denn kein Gesetz, das die Kläger (d.h. das Mädel und ihre Eltern) zur Aufklärung zwingt? Ich hätte so langsam böse Mordgedanken gegen Leute, die mir sowas antun!
2 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da Frankreich sich eh vehement gegen eine Beitritt der Türkei sperrt und auch in Deutschland dafür keine Mehrheit zu erreichen ist, würde er für immer dort bleiben. Das die ganze Angelegenheit eine politische Komponente bekommen hat ist ersichtlich. Die Türkei wird ihn abschieben sobald er seine Nutzen verloren hat. Die Beziehungen Berlin/Ankara stehen eh nicht zum Besten, seit sich die Türkei sich in die Deutsche Innenpolitik eingemischt hat. (Zuwanderungsgesetz / Boykott des Integrationsgipfels durch die von der türkischen Religionsbehörde gesteuerte Ditib = Boykott-Foyer im Internet etc. ) Da fliegen hinter den Kulissen die Fetzen. Aber da Erdogan und Gül eh wenig Interesse an einer EU-Mitgliedschaft haben sondern von einer türkisch-islamischen Renaissance des osmanischen Reiches träumen ( was geopolitisch in der Region nicht ungefährlich ist) wird denen eine Verschlechterung der Beziehungen zu Deutschland relativ egal sein,. Mehr noch, es wird ihnen im Kräftemessen mit der kemalistischen Armee in die Hände spielen. Marco ist in dem Zusammenhang ein kleines unbedeutendes Licht. Ein weiterer Dominostein auf dem Spieltisch. Wenn der ausgespielt hat, nimmt man ihn vom Spielbrett oder läst ihn irgendwo verrotten. Zu den Eltern des englischen Mädchens. Also ich als Vater, hätte bei Verdacht das meine Tochter missbraucht worden wäre, auch alle Register gezogen. Da wäre es dann nicht bei einer Strafanzeige geblieben. Dann hätte man Marco irgendwo im Mittelmeer gefunden. In einem Plastiksack !
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sollte mich nicht wundern,wenn dieser Kuhhandel versucht würde,HINTER den Kulissen anzuleiern.
Und auÃerdem,das Mädchen UND der Arzt,der sie untersucht hat,haben bereits schon vor längerer Zeit ausgesagt,daà KEIN GV stattgefunden hat.