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Wann ist der Eigentümerwechsel nach dem Verkauf einer Eigentumswohnung vollzogen?
Ich streite mich immer noch mit der Verwaltungsgesellschaft meiner früheren Eigentumswohnung ab. Wir haben die Wohnung Ende letzten Jahres verkauft, haben denen die beglaubigte Abschrift des Kaufvertrags zugeschickt und IMMER NOCH wollen die Hausgeld. Hatte denen sogar die Kopie der Grundbuchumschreibung geschickt.
Sind die blöd??? Ich rege mich so auf!!! Die Idioten wollen jetzt wissen, ab welchem Datum Nutzen und Lasten auf den neuen Eigentüber übergegangen sind.
Ersehen die das nicht aus der Grundbuchumschreibung???
Hoffe, jemand kann mir helfen. DANKE!
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Übergang von Nutzen und Lasten ist regelmäßig im Kaufvertrag geregelt.
Normalerweise ist er an die Auflassung des neuen Eigentümers geknüpft. Das ist jedoch von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wenn die neuen Eigentümer z. B. früher einziehen, kann als sog. Stichtag für den Übergang von Nutzen und Lasten dieser Tag gewählt werden oder der Tag der Fälligkeit des Kaufpreises oder sonst etwas anderes vereinbart sein.
Aus dem Vertrag müsstest du ersehen können, welcher Tag für den Übergang vorliegt. Wenn es z.B. die Kaufpreisfälligkeit ist, kann die Verwaltung u. U. die Voraussetzungen nicht prüfen, weil sie häufig auch Erklärungen Dritter fordert (FA, Gemeinde oder ähnliches).
Ich hoffe, du hast Erfolg.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Nutz- und Lastzeitpunkt ist im Kaufvertrag geregelt. Und das ist für den Verwalter bindend. Richtig Vollzogen ist der Verkauf mit der Grundbucheintragung - nicht Vorvermerkt-
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Zwei Dinge sind zu unterscheiden:
1. Besitzübergang = Ãbergang von Nutzen und Lasten
2. Auflassung = Eigentumsübertragung im Grundbuch (erfolgt in der Regel später als 1)
Die Hausgeldzahlung übernimmt der Käufer zum Zeitpunkt 1.
Wenn Du denen den Vertrag, wo das drin steht, überlassen hast und die nicht lesen können, sind die wirklich blöd!
Vielleicht haben die den Zugang des Vertrages auch verschlampt. Ich würde ihnen nochmal eine Kopie mit Hinweis auf den bereits erfolgten ersten Versand zusenden und jede Zahlung verweigern!
- vor 1 Jahrzehnt
Der Eigentümerwechsel ist mit der Umschreibung des Grundbuches vollzogen und rechtsgültig, da das Grundbuch nur nach Zahlung des Kaufpreises umgeschrieben werden kann. Ich hoffe geholfen zu haben und wünsche viel Glück.
Heike Montenbruck
Quelle(n): Ich arbeite im Immobilienbereich