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Wer kann bei Buchführung helfen?

Wenn ich durch eine Inventur feststelle, dass mein bisheriger Festwertansatz um mind. 10 % zu niedrig ist, muß ich diesen ja erhöhen. Warum ist es hier besser, gegen „Erträge aus Aktivierung“ anstelle von „Aufwand /Festwert“ zu buchen?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Erstmal: Wenn du den Festwertansatz erhöhen musst und dafür "Aufwand an Festwert" buchst, minderst du den Festwert... okay?!? Also: "Festwert an Aufwand"!

    Und wer sagt denn, es ist besser "Festwert an Erträge aus Aktivierung" zu buchen??? Und wie begründet derjenige seine Aussage??? Die Anschaffungen im lfd. Jahr dürfen nicht gewinnmindernd gebucht werden, dh aber nicht, dass sich durch die Anpassung des Festwertes ein Ertrag gibt. In den Richtlinien steht auch nichts von einer ertragserhöhenden Auflösung o.ä. (wie es z.B. bei der Auflösung der Ansparabschreibung zu finden ist).

    R 5.4 EStR 2005: (...) Übersteigt der für diesen Bilanzstichtag ermittelte Wert den bisherigen Festwert um mehr als 10%, ist der ermittelte Wert als neuer Festwert maßgebend. Der bisherige Festwert ist so lange um die Anschaffungs- und Herstellungskosten der im Festwert erfassten und nach dem Bilanzstichtag des vorangegangenen Wirtschaftsjahres angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter aufzustocken, bis der neue Festwert erreicht ist. (...)

    Das Konto "Erträge aus Aktivierung" ist daher m.E. völlig daneben...

    An deiner Stelle würde ich mal den Urheber dieser Behauptung nach seiner Begründung fragen....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt Steuerberater, die dafür bezahlt werden, solche und andere Auskünfte zu erteilen!

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