Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Mietrecht/Fenster/Heizung kaputt/KeineFensterläden in Hochpaterre?
Muss der Vermieter im Hochpaterre Fenstersicherungen wie Rollläden oder Fensterläden anbringen????
Fenster sind seid dem Einzug kaputt /Heizung funktioniert seid 1/2 Jahr nicht, wieviel Mietkürzung kann ich machen
witzg eure Antworten, die Mängel bestehen seid Abschluss des Mietvertrages und sollten vom Vermieter schon längst behoben werden.
Als ich die Wohnug gemietet habe, war auch keine Ahnung von Einbrüchen und Diebstahl und Spannern
4 Antworten
- ↓Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wende Dich an den Mieterbund, die können Dir am besten helfen. Schau mal unter http://www.mieterbund.de/
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Zustand der Wohnung wird mit Vertragsabschluà als vertragsgemäà bestätigt. Undichte Fenster, die sich erst danach herausstellen oder Heizungsausfall sind Mietmängel, die nach Fristsetzung mit Nachfrist zu Mietminderungen führen können. Rolläden sind auch im Parterre nicht vorgeschrieben.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Fensterläden oder Rollläden sind nicht erforderlich. Du hast ja die Wohnung so gemietet. Hast Du die kaputtenen Fenster im Ãbergabeprotokoll aufnehmen lassen?
Mach Dein Vermieter auf die kaputtenen Fenster und auf die Heizung schriftlich aufmerksam und setze ihm eine Frist von 4 Wochen und der Ankündigung, dass Du danach die Miete minderst.
Wenn diese Frist nicht eingehalten wird muÃt Du ihm eine Nachfrist geben. Die Richtwerte weichen je nach Gericht stark voneinander ab, auch wirkt sich eine fehlende Heizung im Sommer kaum, im kalten Winter stark auf die Mietminderung aus. Ist die Heizung vielleicht nur über den Sommer abgestellt?
Bedenke, dass event der Vermieter die Mietminderung durch ein Gericht prüfen lässt und Du bei zu hoher Minderung anteilig die Gerichtskosten zahlen muÃt. Was ist bei den Fenster kaputt? SchlieÃen sie nicht richtig oder ist ein Scheibe gerissen?
Bei wichtigen Schäden empfehle ich die Mängel selbst behebn zu lassen und mit Hilfe eines Anwalts nach und nach von der Miete abziehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
am besten ausziehen