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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Mietrecht/Fenster/Heizung kaputt/KeineFensterläden in Hochpaterre?

Muss der Vermieter im Hochpaterre Fenstersicherungen wie Rollläden oder Fensterläden anbringen????

Fenster sind seid dem Einzug kaputt /Heizung funktioniert seid 1/2 Jahr nicht, wieviel Mietkürzung kann ich machen

Update:

witzg eure Antworten, die Mängel bestehen seid Abschluss des Mietvertrages und sollten vom Vermieter schon längst behoben werden.

Als ich die Wohnug gemietet habe, war auch keine Ahnung von Einbrüchen und Diebstahl und Spannern

4 Antworten

Bewertung
  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wende Dich an den Mieterbund, die können Dir am besten helfen. Schau mal unter http://www.mieterbund.de/

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Zustand der Wohnung wird mit Vertragsabschluß als vertragsgemäß bestätigt. Undichte Fenster, die sich erst danach herausstellen oder Heizungsausfall sind Mietmängel, die nach Fristsetzung mit Nachfrist zu Mietminderungen führen können. Rolläden sind auch im Parterre nicht vorgeschrieben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fensterläden oder Rollläden sind nicht erforderlich. Du hast ja die Wohnung so gemietet. Hast Du die kaputtenen Fenster im Übergabeprotokoll aufnehmen lassen?

    Mach Dein Vermieter auf die kaputtenen Fenster und auf die Heizung schriftlich aufmerksam und setze ihm eine Frist von 4 Wochen und der Ankündigung, dass Du danach die Miete minderst.

    Wenn diese Frist nicht eingehalten wird mußt Du ihm eine Nachfrist geben. Die Richtwerte weichen je nach Gericht stark voneinander ab, auch wirkt sich eine fehlende Heizung im Sommer kaum, im kalten Winter stark auf die Mietminderung aus. Ist die Heizung vielleicht nur über den Sommer abgestellt?

    Bedenke, dass event der Vermieter die Mietminderung durch ein Gericht prüfen lässt und Du bei zu hoher Minderung anteilig die Gerichtskosten zahlen mußt. Was ist bei den Fenster kaputt? Schließen sie nicht richtig oder ist ein Scheibe gerissen?

    Bei wichtigen Schäden empfehle ich die Mängel selbst behebn zu lassen und mit Hilfe eines Anwalts nach und nach von der Miete abziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    am besten ausziehen

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