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Computer kaputt-Rückgaberecht?

Hi.Ich habe mir einen neuen Rechner gekauft,und jetzt ist er mir nach 4 tagen kaputt gegangen (Windows-explorer funktioniert nicht mehr).Jetzt will ich ihn wieder zurückgeben.Muß der Händler den Rechner wieder zurücknehmen?Wie sieht es mit meinem Rückgaberecht aus?Kann er es verweigern?

Update:

So gesehen will ich eigentlich mein Geld zurück,da ich mit dem Vista auch sehr unzufrieden bin

Update 2:

An countryfan....wenn der explorer funktionieren würde,könnte ich ja vielleicht ne systemwiederherstellung machen?Geht aber nicht,weil der explorer nicht mehr funktioniert.....frage mal lesen lernen!

13 Antworten

Bewertung
  • difra
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zuerst mal hat er ein Recht den Mangel zu beseitigen. Sollte das nicht möglich sein, oder weiter Mängel auftreten kannst Du den Rechner zurückgeben und den Kaufpreis zurück verlangen.

  • Corry
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Sei bloß froh, das du kein Auto gekauft hast!

    Wenn der tank leer ist muß man tanken fahren - die Karre ist dann nicht gleich kaputt.

    Genauso dein Computer. Nur weil du bei Vista nicht alles findest ist der doch nicht kaputt.

    Rückgaberecht hast du nur bei technischen Fehlern der Hardware.

    Lies mal das Bedienerhandbuch, sofern du eins dazu bekommen hast.

    Ansonsten: lernen lernen lernen.

    Geht's partout nicht, dann stell um auf XP.

  • vor 1 Jahrzehnt

    LOL, der WindowsExplorer ist kaputt, und Du meinst das wäre ein Grund für einen Garantiefall.

    Systemwiederherstellung durchführen und gut ist.

    Fehler an der Software sind nach 4 Tagen sicher ein Fehler des Anwenders.

    Vielleicht solltest Du erst mal einen Computerkurs besuchen, und/oder Dir mal ein Buch kaufen und durcharbeiten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er muss NICHT! - Der PC ist benutzt und der Fehler klingt eher nach einem Software !!! Problem. Hier ist der Anbieter der Software gefragt. Vermutlich handelt es sich um eine OEM Version, die von MS nicht betreut wird. Deswegen kann allein der Support des Verkäufers hier angesprochen werden.

    Habe vor 7 Jahren einen Fujitsu PC gekauft mit Abholservice. Warte heute noch, denn auch die berufen sich auf den "Software Fehler".... MS lehnt aus genannten Gründen ab und Siemens fühlt sich nicht angesprochen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da wirst Du keinen Erfolg haben mit der Rückgabe des Computers.Dein Problem ist nicht der Computer sondern das ,,Betriebssystem-Windows".So lange der PC mit den anderen Programmen bis auf Windows - Explorer korrekt funktioniert ist nicht der Computer defekt sondern Dein Betriebsystem Windows nicht ordnungsgemäß installiert oder irgengwie von Dir(oder jemand anderen) verstellt worden.Um Abhilfe zu schaffen kannst Du Dich ja mal beim Verkäufer des PCs erkundigen,doch der wird Dir warscheinlich das gleiche sagen was ich geschrieben habe.Die einfachste Lösung ist für Dich ist warscheinlich den Windows-Explorer (ich denke es ist Explorer 7) zu deinstallieren und danach neu zu ,,Downloaden" (runterladen).Sollte das alles nicht funktionieren musst Du Dich an den ,,Supportservice" von Windows bzw.Microsoft wenden oder durch E-Mail um Schadensbehebung bitten.Die Adressen für ,,Support"- ,,Service" - ,,E-Mail" von Microsoft findest Du in dem kleinen Heftchen was beim Neukauf des Rechners mit Betriebssystem Windows beiliegt.Mit der Unzufriedenheit auf Windows Vista hast Du vollkommen recht das sind viele andere auch,doch dieses degen Windows XP einzutauschen wird leider nicht möglich sein.Da wirst Du um einen Neukauf von dem Betriebssystem Windows XP nicht herumkommen.Trotzdem viel Glück bei allen Aktionen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Moin

    der rechner in sich ist nicht kaputt es liegt an der software , somit ist der händler eigentlich nicht haftbar sondern mikrosoft und da etwas zu bekommen ist unmöglich .

    du solltest mit deinem händler absprechen ob dieser bereit die xp auf den rechner zu packen vieleicht auch paralell ohne mehrkosten oder einfach nur xp, wenn er koreckt ist wird er dich nicht im regen stehen lassen

    ich schätze mal das dir nur ein paar updates fehlen damit das programm richtig arbeitet.

    mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    der Rechner würde mit der fertig installierten Software verkauft?

    oder musste selbst installiert werden?

    Wahrscheinlich ist das Betriebssystem fehlerhaft, nicht die Hardware.

    Sofern das System mit komplett installierter Software verkauft wurde, muss der Händler für eine Neuinstallation des Betriebssystems aufkommen, ansonsten du.

    Meistens ist das Betriebssystem nur vorinstalliert, damit der Kunde das Problem hat. :-)

    Es müsste eine CD mit Betriebssystem dabei sein, sofern es Bestandteil des Kaufvertrages wahr.

    mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn der rechner garantie hat muss der händler ihn kostenlos reparieren. oder umtauschen. auserdem treten bei vista viele probleme auf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was "Lukidaanseris" über mir sagt, ist völliger Quatsch.

    Jeder gewerbliche Händler MUSS eine 24-monatige (2 Jahre) Gewährleistung geben.

    Ein Jahr nach dem Kauf muss der gewerbliche Händler nachweisen, dass das Gerät in der Zeit durch die Hand des Käufers beschädigt/zerstört wurde, danach muss der Käufer nachweisen, dass die Ware nicht durch seine Hand zerstört/beschädigt wurde, was für ihn wiederum schwierig sein sollte.

    Hierzu habe ich extra für Dich folgende Paragraphen herausgesucht:

    § 437, BGB - "Rechte des Käufers bei Mängeln"

    § 439, BGB - "Nacherfüllung"

    § 440, BGB - "Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadenersatz

    § 441, BGB - "Minderung"

    Die Minderung und die Nacherfüllungen sind für den Fall vorgesehen, dass die Ware NICHT umgetauscht werden soll, sondern lediglich ein Zusatz bzw. ein Extra kostenlos dazuerstattet werden soll, dass unbedingt (evtl. sogar zum Elektronikbetrieb) notwendig ist, z.B. wenn kein Stromkabel bei einem Computer dabei ist.

    Viele Läden sagen, sie können nur binnen einer Woche umtauschen, was ich eine Frechheit finde und auch ich habe es damals dabei belassen...

    § 437, BGB - "Rechte des Käufers bei Mängeln" am besten dem GESCHÄFTSFÜHRER, keinem Verkäufer, nennen.

    Auf Kulanz musst Du nicht hoffen, die Gewährleistung ist gesetzlich auf 2 Jahre festgesetzt!

    Ich wünsche Dir viel Glück, lass Dich nicht über den Tisch ziehen! :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    bis dreimal mußte ihm die möglichkeit zur reparatur geben, erst danach kannste geld zurückverlangen.

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