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E-Mail-Kündigung rechtskräftig?
Ist eine Kündigung (z.B. für Vereine) via E-Mail gültig?
Die Kündigung via Mail kam wohl an. Der Absender schrieb zurück, ich solle dies postalisch machen.
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Im schlechtesten Fall: Nein!
1) weil eine email nicht ordentlich zugestellt ist (Was ist wenn die Email nie ankommt)
2) weil eine email der Form nicht genuegt (Unterschrift?)
Wenn man also sicher gehen will, sollte man dies schriftlich machen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eine Kündigung auf elektronischem Wege ist nicht rechtskräftig. Selbst die Mitgliedschaft in elektronischen Portalen (Providern muss schriftlich gekündigt werden!)
- vor 1 Jahrzehnt
Verträge können mündlich geschlossen werden. Das tust Du praktisch täglich, wenn Du einkaufen gehst.
Viele Verträge (meist schriftlicher Natur) haben eine Klausel, dass die Kündigung der Schriftform bedarf: Sprich - Du musst per Brief kündigen.
E-Mails gelten rechtlich nicht als schriftlich - schlieÃlich fehlt die rechtsverbindliche Unterschrift! Das gleiche gilt leider für digitale Unterschriften - die Annahme ist reine Kullanz!
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Emailkündigungen sind in der Regel ungültig, da sie keine persönliche Unterschrift beinhalten. Auch eine jpg-Datei als Unterschrift ist ungültig, da sie jeder am Computer verwenden kann.
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- vor 1 Jahrzehnt
Genauer bitte ! Mit Story !
Ansonsten würde ich der ersten Antwort beisteuern.