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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Darf eine Mutter, unser Kind für 3 Monate bei den Großeltern lassen ohne den Vater zu benachrichtigen???

Meine ex - Ehefrau hat das Alleinigesorgerecht für unseren Sohn ( er ist 5 Jahre alt ). Ich habe das Recht mitzuentscheiden, was Seine Gesundcheit und seine Bildung angeht. Die mutter hat unseren Sohn für 3 Monate bei ihren Eltern gelassen, weil Sie ins Ausland zur arbeit gefahren ist. Ich habe Ihr gesagt, dass sie mich gerne fragen kann wenn Sie weg fährt und ich würde unseren Sohn zu mir nehmen da ich sinen elteren Bruder bei mir habe ( ich habe das Alleinigesorgerecht für unseren älteren Sohn ). Jetzt erfahre ich , dass die Mutter schon wieder seit einer Woche im Aussland ist. Die mutter hatte einen arbeitsplatz den Sie gekündigt hat um " schwarz" im ausland zu arbeiten. Bedeutet das Alleinigesorgerecht zu haben nicht auch für das Kind " immer " da zu sein. Ich habe auch eine Arbeit, weit von zu Hause abgelehnt um für unseren älteren Sohn da zu sein und arbeite jetzt für weniger Geld, aber Nachmittags bin ich bei meinem Sohn. Ist das Verhalten der Mutter korrekt????

11 Antworten

Bewertung
  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    da deine ex das alleinige sorgerecht hat, was leider das aufenthaltsbestimmungsrecht mit einschließt, kannst du dagegen nichts machen....außer dich umgehend mit dem jugendamt in verbindung setzten und denen mitteilen was sache ist. weiterhin würde ich darauf pochen das der junge in dieser zeit dann zu dir kommt, wenn du es möglich machen kannst. ich denke wenn du dich mit diesem anliegen ans amt wendest, wird dir sicherlich geholfen!!! - ich würde gleichzeitig das gemeinsame sorgerecht beantragen!!!

    wenn du "gemein" bist, startest du die sachen, wenn deine ex wieder mal im ausland ist ;-)

  • Sunora
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. So mit kann sie das Kind natürlich bei ihren Eltern lassen. Sofern dort das Kindeswohl nicht als gefährdet angesehen wird und das scheint ja nicht der Fall zu sein. Bist du wütend, dass sie dich nicht um Erlaubnis gebeten hat? Das muß sie auch nicht. Wo liegt das Problem? Wäre sie z.B. längere Zeit im Krankenhaus oder so, würden sich die Großeltern doch bestimmt auch kümmern, oder?

    Sieh es mal von der Seite: Sie hätte das Kind auch mitnehmen können, das Recht dazu hat sie auch, und du hättest dann das Besuchsrecht, das du ja bestimmt hast, nicht ausüben können. So ist es doch besser, dass das Kind bei den Großeltern ist und du es sehen kannst.

    .

  • Rosi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das alleinige Sorgerecht bedeutet, dass die Mutter tun kann was sie will. Und wenn das Jugendamt keine Notwendigkeit sieht zu handlen, dann kannst du nichts aber gar nichts tun. Du kannst versuchen das Sorgerrecht zu bekommen. Aber das Kind wird doch hoffentlich bei der Großmutter gut aufgehoben sein. Du mußt Dir erst mal keine Sorgen machen und hast Zeit einen Anwalt zu nehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Sie die alleinige Obsorge hat, dann darf sie das wohl. Sie ist der Meinung, Euer Sohn ist während ihrer Abwesenheit bei den Großeltern gut aufgehoben.

    Die menschliche Seite ist eine andere. Da ist natürlich die Frage, welches Verhältnis Du und Euer Sohn zueinander habt. Sieht er Dich oft und hat ein Vertrauensverhältnis zu Dir oder fühlt er sich eher unsicher bei Dir, usw.

    Natürlich ist es optimal, wenn auch getrennte Eltern eine gute Gesprächsbasis miteinander haben. Aber das ist bei Gott nicht immer so einfach!

    Quelle(n): ich, Alleinerzieherin
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  • vor 1 Jahrzehnt

    absolut nicht egal ob verheiratet getrennt oder was immer kinder leiden genug unter trennung beide sollten das recht haben ueber kinder zu entscheiden .denn egal was du bist und bleibst sein vater.sie hat kein recht das zu tun

  • vor 1 Jahrzehnt

    Entschuldige, aber was ist das für eine perverse Situation, dass jeder Elternteil das alleinige Sorgerecht für ein Kind hat? Die Geschwister brauchen sich doch auch! Aber gut - will mich da nicht einmischen, vielleicht ist ja in Deutschland die Rechtsprechung so eigenartig. Ich an deiner Stelle würde beim Jugendgericht nachfragen, ob im Fall, dass die Mutter viel im Ausland ist, das Kind nicht bei dir wohnen kann. Außerdem würd ich das Sorgerecht auch für das zweite Kind beantragen. Gibt es bei euch denn nicht das gemeinsame Sorgerecht? Das Wichtigste ist doch, dass es den Kindern gut geht - aber Kinder brauchen auch Kontinuität ... es ist sicher nicht sehr gut, mal bei Oma, mal bei Mama usw. zu wohnen - wenn das 1x passiert, o.k. aber so, wie du das schilderst, ist es wohl zur Gewohnheit deiner Frau geworden, das Kind immer mal wieder abzuschieben ... Informier dich, wenns sein muss auch bei einem Anwalt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    in meinen augen nicht!

    ich habe auch drei kids,und richte mein leben nach deren bedürfnissen aus.da muss man nun mal auf einiges verzichten.aber ich denke ,ich wollte die kids haben ,nun sind sie da und es ist meine aufgabe jeder zeit für sie dazu sein.

    ich habe recht viele bekannte,und da läuft es leider auch anders ab.die machen erst das was sie(die eltern) wollen und dann kommen die kids. zum beispiel,gehen die eltern essen und die kinder bleiben zu hause.bei uns nicht,wir gehen alle essen oder gar nicht.oder die eltern fahren alleine für drei wochen in den urlaub.bei uns würde es das auch auf keinen fall geben,wir fahren zusammen! liegt wahrscheinlich an unserer mentalität(pakistan) .ich kann das mit meinen gewissen nicht vereinbaren!

    die kinder sind doch unsere zukunft, unser leben...

    alles gute...

    sayneb!

  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mich einmal bei Jugendamt erkundigen was Du da machen kannst. Gleichzeitig würde ich auch einen Anwalt für Familienrecht befragen und im Zweifelsfalle auch das Sorgerecht für meinen Sohn vor Gericht erstreiten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich denke das Recht gehört beider Seiten an,weil sie hat es ja nicht alleine gezeugt sondern ihr zusammen.

    Sie darf dir das Kind doch deswegen aber nicht vorenthalten.

    Informier dich mal beim Jugendamt die können dir sicher helfen.

    Alles gute

  • Anais
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wäre für Dich z.B. die Möglichkeit einer Neuregelung des Sorgerechts, denn scheinbar sind ihr andere Dinge wichtiger als ihr Kind. Ich denke auch, dann lieber zu einem guten Papi als zu den Großeltern. Würde mich mal beim Jugendamt schlau machen.

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