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Darf Freenet sperren?

Also ich hab ne Telefon-und Internetflaterate bei denen. Vor drei Monaten kam es wohl zu einer Rücklastschrift von der ich nichts mitbekommen habe, Seitdem kam weder ne Zahlungserinnerung noch sonst was, lediglich jeden Monat die normale Abrechnung per Mail mit dem Hinweis daß wie gewohnt abgebucht wird. Doch seitdem haben die einfach nichts mehr abgebucht, auch nicht Erinnert nichts. Jetzt mahnen sie und wollen für die drei Monate 250 € innerhalb einer Woche, ansonsten Sperre. Noch nichtmal mein

Vorschlag die Hälfte sofort und die andere Hälfte vom nächsten Lohn in drei Wochen zu zahlen, wird akzeptiert. Können die das so einfach?

Update:

Alwin, ich habe wirklich keine einzige derartige oder sonst irgendwelche Post von Freenet erhalten, lediglich die monatliche Rechnungsmail, wo wie gewohnt draufsteht dass sie abbuchen

Update 2:

sven, ist sicher keine Entschuldigung, aber durch Ebay-Aktivitäten und andere Ein-und Ausgänge ist mir wirklich nicht aufgefallen, daß nichts abging. Die Nachricht von der Rücklastschrift habe ich von der Bank erhalten, da Freenet normal von weiterer Abbuchung schrieb dachte ich dann wird das halt beim nächsten Mal miteingezogen, wie ichs auch von anderen Firmen gewohnt bin, wenn sowas mal passiert

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast dann aber wohl gemerkt, dass die 3 Monate nicht abgebucht haben?

    Verstehe dein Problem nicht, du weißt doch, was du monatlich zahlen mußt... wenn nicht abgebucht wurde, muß das Geld ja noch da sein, also zahle und gut ist.

    Zur Frage: Ja sie dürfen sperren. Und sie werden es tun, wenn du nicht zahlst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    na klar dürfen die - wenn Du Deine Rechnung nicht bezahlst

  • vor 1 Jahrzehnt

    In solchen Fällen wird gerne auf die "Mitwirkungspflicht" des Kunden hingewiesen.... Und schließlich war dir schon früher bewusst, das Freenet noch Geld von dir bekommt, denn wenn eine Rücklastschrift passiert, bekommst du zumindest Infos von deiner Bank! Würden Anbieter wie Freenet nicht konsequent in solchen Fällen durchgreifen, was glaubst du, wie hoch sich deren ohnehin schon hohen Außenstände belaufen würden?

  • vor 1 Jahrzehnt

    seit 01.01.2007 ist es keine pflicht mehr mahnungen zu verschicken! das wird jetzt als kulanz der firma bezeichnet...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die dürfen; aber normalerweise kannst Du das abwenden, indem Du ihnen mindestens (!) die Hälfte innerhalb einer Woche überweist. Hast Du irgendwo 125 Euro übrig, oder kann Dir das jemand leihen? Nach drei nicht bezahlten Monatsbeiträgen haben die Firmen das Recht, Dir fristlos zu kündigen; meist geben sie Dir aber noch eine Woche Zeit. Sie sind nicht verpflichtet, Dir eine Zahlungserinnerung zu schicken. Aber wenn sie versucht haben, abzubuchen, dann solltest Du entsprechende Hinweise von Deiner Bank erhalten haben. Wenn Du Online-Banking hast, muss ich leider sagen, dass Du selber Schuld bist, wenn Du nicht regelmäßig nachschaust.

    P.S.:

    Freenet storniert nach einer rückgebuchten Lastschrift das Einzugsverfahren. Das machen auch andere Firmen so. Aber Du bekommt per Post (!) einen Brief, in dem Du darüber informiert wirst. Also tu' nicht ahnungslos; wenn Du den Brief nicht gelesen hast, hast Du jetzt ein ernsthaftes Problem!

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