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Habe am 20.08. zum 30.11. meine Wohnung gekündigt.?
Kann ich dieses widerrufen???
7 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ruf am besten dein Vermieter an und kläre die Sache mit ihm. Vlt hast Du dann mehr Glück als hier die Frage mehrmals reinzustellen.
Viel Glück
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nur wenn Dein Vermieter damit einverstanden ist.
- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
eine Kündigung ist eine Willenserklärung. Eine Zustimmung des Vermieters zur Kündigung ist nicht erforderlich. Damit endet der Vertrag mit Ablauf der Frist. Ein Widerruf ist nur mit schriftlicher Einverständnis des Vermieters möglich. Dann schliesst ihr entweder einen neuen Vertrag oder setzt den alten wieder in Kraft.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eigentlich nicht kündigung ist kündigung hast du mal versucht den Vermieter anzurufen und hast ihn mal gefragt was er dazu sagt das du doch drinne bleiben willst ? Lass dir ne gute Entschuldigung einfallen zum Beispiel solltest mit deinem Partner zusammen ziehn und ihr habt euch getrennt oder so . ich wünsche viel Glück . Es gibt auch nette Vermieter versuch es einfach mal .
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- vor 1 Jahrzehnt
Mir wäre neu. dass man eine Wohnung für eine Bestimmte Zeit kündigen kann! Dann ist noch die Frage hast du die Kündigungsfrist eingehalten? Denn bei der Kündigungsfrist kannst du deine Kündigung rückgängig machen! Nur muÃt du die Miete vollständig bezahlen! Die Kündigungsfrist beträgt im Normalfall 6 Wochen! Ausser es wurde etwas im Mietvertrag anderes vereinbart!
- willi0867Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Moin
ein wiederruf ist jederzeit möglich , es können nur kosten die durch die kündigung enstanden sind in rechnung gestellt werden
desweiteren ist die frage ob der vermieter den wiederuf anerkennt , ist er nicht zu verpflichtet.
mfg