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strafmaß bei körperverletzung?
wenn jemand (männlich alter ca 22 jahre)einem anderen mit einem teleskopschlagstock mehrmals auf den kopf haut(aber keiner stirbt) und der angreifer keine vorstrafen hat und vor gericht einfach keine angaben macht.was glaubt ihr welche strafe bekommt er dann im falle einer anzeige?
ist für die schule.
5 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
zum einen handelt es sich dabei um eine gefährliche Körperverletzung (da ein Tatmittel, der Schlagstock) benutzt wird und außerdem ist ein Teleskopschlagstock ein nach dem Waffengesetz verbotener Gegenstand. Es werden also mind. zwei Delikte in Tateinheit begangen.
Das Strafmaß ist zum einen sehr vom Verhalten des "Angeklagten" im Prozeß abhängig; zeigt er sich einsichtig und bereut seine Tat(en) oder ist er gleichgültig oder gar aggressiv? Zum anderen hängt es auch von den Verletzungen des Betroffenen ab, wie sehr dieser leiden musste.
Schließlich ist noch maßgeblich das Alter des Täters - ist er tatsächlich 22 Jahre zählt das "normale Strafrecht". Ist er noch nicht 21 Jahre alt, kann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.
Alles in allem eine sehr gewagte Aussage, wenn hier jemand ein konkretes Strafmaß nennen würde.
PS @ Graf Schokula:
Ein Schlagstock ist in jedem Fall eine (Hieb-)Waffe und fällt unter die Erlaubnispflicht des WaffG!!
Die von dir genannte Altersgrenze von 18 Jahren steht auch im §53 I Nr.1 WaffG und bezieht sich auf "starre" Teleskopschlagstöcke. Bewegliche Teleskopschlagstöcke sind verbotene Gegenstände nach dem §2 III Anlage 2, A1 Nr. 1.3.2 WaffG. Der Besitz, Führen, Erwerben, etc. stellt ein Vergehen nach §52 III Nr. 1 WaffG dar
Quelle(n): meine Ausbildung / Erfahrung - cyranonewLv 5vor 1 Jahrzehnt
Es handelt sich um gefährliche Körperverletzung (§ 224 Strafgesetzbuch). Der Strafrahmen ist 3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Ersttäter würde in der Praxis wohl eine Geldstrafe, bei massivem Vorgehen eventuell eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, bekommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wikipedia schreibt dazu, dass man mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren verurteilt werden kann, bei minderschweren Fällen immerhin noch 3 Monate bis 5 Jahre, was wohl eher gelten würde wenn man dies zum ersten mal macht, natürlich müsste man auch noch die Gründe kennen um das Urteil besser abwiegen zu können.
von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
P.S. @ da vinci. ein Teleskopschlagstock ist frei erhältlcih wenn man 18 Jahre alt ist. Es ist keine Waffe!
- vor 1 Jahrzehnt
nanana.......
Lass das mal schön bleiben !
Der freundliche Staatsanwalt deines Vertrauens hat für derlei Schulaufgaben wenig Verständnis !
Und ein echter Kerl braucht keinen Totschläger.........nicht wahr ????
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle(n): http://bundesrecht.juris.de/stgb/__223.html