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siggi_co fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ausdruck ,,GEZ-Gebür" neuerdings strafbar?Sind wir bald wieder in ,,DIKTATORISCHE" DDR-Zeiten?

Wenn ich mir den Text der 1.Schlagzeile bei ,,Spiegel Online" durchlese kommt mir der Kaffee vom Frühstück wieder hoch.So eine Dreistigkeit + Frechheit was sich die ,,Verantwortlichen" von den ,,Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten" hier leisten spottet jeder Beschreibung.In einen Land wie Deutschland wo angeblich Meinungsfreiheit,Pressefreiheit,Bürgerrechte wie in einer ,,Freiheitlichen Demokratie" eigentlich üblich sind und herrschen müssten,kann man über solchen diktatorischen ,,Irrsinn + Schwachsinn" nur mit dem Kopf schütteln.Diese Leute die so etwas veranlassen müssten sich mal beim ,,Psychiater" auf ,,Gesunden Menschenverstand" + ,,Zurechnungsfähigkeit" untersuchen lassen.Wenn ich so was lese fühle ich mich (und bestimmt viele andere auch) zurückversetzt in Diktatorische DDR Zeiten,wo dem Volk Dinge ,,aufgezwungen wurden die sie gar nicht wollten.Dies alles ist eine Schande und beschämend für eine sogenannte ,,Freiheitliche Demokratie" bei freier Meinungsäußerung.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Unternehmen versuchen neuerdings Meinungsfreiheit einzuschränken, sowas ähnliches gab es schon mit dem Begriff "Abzocker". Nur der Erfolg für das Unternehmen blieb aus, denn der Richter sah den Begriff "Abzocker" als Bestandteil der Meinungsfreiheit an.

    Und wenn man sich mal die Tabelle des Links http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,0... anschaut, so stellt sich die Frage: Warum kamen die nicht früher? Wie dem auch sei, ich würde es auf eine gerichtliche Verhandlung ankommen lassen - denn ich denke nicht das sie mit allgemein üblichen Begriffen der Meinungspflege einen Erfolg vor Gericht haben werden.

    @Jens:

    Ein zivilrechtlicher Weg hat nicht zu bedeuteten das es nicht um Begriffe der Meinungsfreiheit geht. Das von mir erwähnte Beispiel mit dem Begriff "Abzocker" war auch ein zivilrechtlicher Prozess.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann deinen Frust gut verstehen! Es ist auch für mich nicht nachzuvollziehen warum ich für Programme zahlen muss die ich aus Prinzip nicht schaue und die sich ,wie private Sender auch, auch durch Werbung finanzieren. Es ist egal ob man Ossi oder Wessi ist,ich kenne kaum jemanden der sich nicht an dieser aufgezwungenen Gebührenwucher stört.

  • vor 1 Jahrzehnt

    http://www.spiegel.de/

    Gemach, Gemach!

    es bleibt noch abzuwarten, was bei einer Zuwiderhandlung und Weiterbenutzung des Begriffes 'GEZ-Gebühr' und ggf. einer Klage vor Gericht bei der Sache raus kommt. Ich persönlich sehe für die GEZ wenig Erfolgsaussichten, da der Begriff (GEZ-Gebühr) schon sehr viele Jahre bekannt ist. Auch müßte sie nachweisen, daß ihr durch diese Begriffsverwendung erheblicher Schaden entsteht, was schwierig sein dürfte, da sie bis vor Kurzem mit diesem Begriff noch fleißig Eigenwerbung betrieben, und ihn zu diesem Zwecke selbst jahrzehntelang benutzt hat.

    An der allgemeinen Verwendung des Begriffes GEZ-Gebühr etc. wird sich auch nichts durch irgendwelche Drohungen ändern, und das Verhalten dieser Anstalt hinsichtlich der von ihr gewünschten Begriffsverwendungen halte ich für geradezu lächerlich!

    Ein solches Verhalten ist nur so zu erklären, daß sich diese Behörde an den rabiaten Umgang mit ihrem eigenen Kunden (Rundfunkteilnehmer) und ihren damit einhergehenden Machtmißbrauch bereits gewöhnt hat.

    Wenn allerdings bestimmte Verlage schon vor einer Gerichtsverhandlung einknicken, weil sie z.B. noch nicht einmal über eine Rechtschutzversicherung verfügen, hat die GEZ zumindest dort punktuell schon gewonnen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na, na die Debatte um die GEZ-gebühr mit DDR-Diktatur zu vergleichen, ist wohl tiemlich übertrieben.

    Ich bin für die Gez.Gebühr, wenn ich mir dadurch den doch nur zu oft gezeigten Schwachsinn der Privaten sparen kann. Wenn aber die öffentlich-rechtlichen zu sehr nach Einschaltquoten schielen, dann begeben Sie sich zu nah an die Privaten und gefährden die GEZ- Gebühr für sie.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Fühlst Du Dich besser, wenn Du die Frage gleich zweimal stellst?

    http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Av...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die GEZ ist der eindrucksvolle Beweis, wie eine Demokratie erfolgreich ohne Demokratie funktioniert. Dies mag dem unverklärten Jungdemokraten nicht immer korrekt erscheinen, jedoch erfüllt die selbsternannte letzte Instanz eine wichtig Kontrollfunktion, mit deren Hilfe das dumme Wahlvieh vor der Verbreitung gefährlicher terroristischer Botschaften (Privatfernsehen) geschützt werden soll. Daher werden keine Kosten gescheut, den Gemeinschaftsgedanken eines bürgerlich finanzierten, staatlich diktierten Öffentlich-Rechtlich-Fernsehens durch Messias (Fachtermini: Beauftragte, gerne auch als Teilnehmergewinner, Scherge oder Klingelschildbazillenüberträger betitelt) zu verbreiten.

    Na alles klar?

    Quelle(n): Um herauszufinden, ob und wie viel man an die GEZ zahlen muss, hier eine kleine Checkliste der Kosten pro Jahr (Mit Sternchen markierte Einträge entsprechen nachweisbar der unerbittlichen Realität): * Fernsehen und Radio: 204,36 €* * Fernsehen und Radio von jedem Ihrer Mitbewohner, sofern sie nicht am Hungertuch knabbern oder das unglaubliche Glück haben, mit Ihnen verheiratet zu sein: je 204,36 €* * Fernsehen und Radio, die in Ihrer Ferienvilla irgendwo an deutschem Strand stehen: 204,36 €* * Autoradio, sofern Sie auf die Idee kommen, einmal im Schaltjahr ihr Auto für gewerbliche Zwecke zu nutzen: 66,24 €* * Ihr nicht ans Internet angeschlossener Computer, sofern er eine Netzwerkkarte hat und Sie damit hin und wieder geschäftliche Sachen abarbeiten: 204,36 €* * Ihr internetfähiges Handy, wenn Sie damit ab und zu geschäftlich telefonieren: 204,36 €* * Ihr Beamer, weil Sie nicht nachweisen können, dass der kein Rundfunkempfänger ist und die GEZ-Schergen zu dumm sind, um das zu bemerken: 204,36 €* * Ihr Web-Server, der von Ihrem Kleintierzüchterverein verwendet wird (zB. als Kleintier): 204,36 €* * Ihre Arschritze, weil die hochwertigere Scheiße produziert als die öffentlich-rechtlichen Sender: 204,36 € * Ihr kaputtes Ohr, weil Sie nicht nachweisen können, dass Tinitus nicht von den öffentlich-Rechtlichen ausgestrahlt wird: 66,24 € * Ihre magische Zauberkugel, von der Sie ebenfalls nicht nachweisen können, dass sie nicht die öffentlich-Rechtlichen als Quellen hat: 249,72 € (In-die-Zukunft-seh-Aufschlag) * Ihr Rollladen, Vorhänge etc., mit denen Sie ihr Zimmer verdunkeln können, weil dadurch sieht das Fernsehbild besser aus, und bessere Qualität ist natürlich auch teurer: 204,36 €
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du uns den Link dazu gezeigt hättest, könnte wir es nachprüfen, was genau los ist, so sehe ich nur jemand, der sich tierich aufregt.

    Nachtrag:

    habe den Link gefunden:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,0...

    Die GEZ beschreitet den zivilrechtlichen Weg, dass hat nicht mit Meinungsfreiheit zu tun. Ich kann dir aber fast schon sicher sagen, wenn der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht kommt, mit der Entscheidung, ob GEZ-Gebühr benutzen werden darf, ein sehr deutliches Ja rauskommt. Trotzdem ist es natürlich idiotisch von der GEZ, dafür Geld zu verschwenden. Ach ja, wenn der wie so viele die GEZ Gebühren nicht passen, kannst du dich gerne vor den Europäischen Gerichtshof beschweren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Aha..und wenn ein anderes Unternehmen auf UNterlassung klagt, schreit kein Doofmann hier rum und redet von diktatorischen DDR-Zeiten!

    Mal richtig lesen und verstehen, worum es der GEZ geht!

    Dann mal das Grundgesetz nehmen, L E S E N und verstehen!

    In diesem Sinne....

  • ...
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Bist Du Ossi? Oder warum fühlst Du Dich zurück versetzt? Ich bezahle mein GEZ gerne, denn ich will neutrales informatives TV Programm haben!

    Nich nur privates TV wo ich mit Werbung und Schrottserien bombadiert werde!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schwachsinn ist das richtige Wort. Nur hier ist es als Boomerang zu betrachten. Sowas Unausgegorenes habe ich selten gelesen!

    Was hat Meinungsfreiheit und Pressefreiheit mit der Notwendigkeit zu tun, diese auch finanzieren zu müssen. ÜBer die Art und Weise kann man geteilter Meinung sein, aber nicht darüber, dass hier eine satzungsmäßige Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten via Rundfunkgebühren vorliegen soll!

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