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siggi_co fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ausdruck ,,GEZ-Gebür" neuerdings strafbar?Sind wir bald wieder in ,,DIKTATORISCHE" DDR-Zeiten?

Wenn ich mir den Text der 1.Schlagzeile bei ,,Spiegel Online" durchlese kommt mir der Kaffee vom Frühstück wieder hoch.So eine Dreistigkeit + Frechheit was sich die ,,Verantwortlichen" von den ,,Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten" hier leisten spottet jeder Beschreibung.In einen Land wie Deutschland wo angeblich Meinungsfreiheit,Pressefreiheit,Bürgerrechte wie in einer ,,Freiheitlichen Demokratie" eigentlich üblich sind und herrschen müssten,kann man über solchen diktatorischen ,,Irrsinn + Schwachsinn" nur mit dem Kopf schütteln.Diese Leute die so etwas veranlassen müssten sich mal beim ,,Psychiater" auf ,,Gesunden Menschenverstand" + ,,Zurechnungsfähigkeit" untersuchen lassen.Wenn ich so was lese fühle ich mich (und bestimmt viele andere auch) zurückversetzt in Diktatorische DDR Zeiten,wo dem Volk Dinge ,,aufgezwungen wurden die sie gar nicht wollten.Dies alles ist eine Schande und beschämend für eine sogenannte ,,Freiheitliche Demokratie" bei freier Meinungsäußerung.

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Jawoll.

    Um herauszufinden, ob und wie viel man an die GEZ zahlen muss, hier eine kleine Checkliste der Kosten pro Jahr (Mit Sternchen markierte Einträge entsprechen nachweisbar der unerbittlichen Realität):

    * Fernsehen und Radio: 204,36 €*

    * Fernsehen und Radio von jedem Ihrer Mitbewohner, sofern sie nicht am Hungertuch knabbern oder das unglaubliche Glück haben, mit Ihnen verheiratet zu sein: je 204,36 €*

    * Fernsehen und Radio, die in Ihrer Ferienvilla irgendwo an deutschem Strand stehen: 204,36 €*

    * Autoradio, sofern Sie auf die Idee kommen, einmal im Schaltjahr ihr Auto für gewerbliche Zwecke zu nutzen: 66,24 €*

    * Ihr nicht ans Internet angeschlossener Computer, sofern er eine Netzwerkkarte hat und Sie damit hin und wieder geschäftliche Sachen abarbeiten: 204,36 €*

    * Ihr internetfähiges Handy, wenn Sie damit ab und zu geschäftlich telefonieren: 204,36 €*

    * Ihr Beamer, weil Sie nicht nachweisen können, dass der kein Rundfunkempfänger ist und die GEZ-Schergen zu dumm sind, um das zu bemerken: 204,36 €*

    * Ihr Web-Server, der von Ihrem Kleintierzüchterverein verwendet wird (zB. als Kleintier): 204,36 €*

    * Ihre Arschritze, weil die hochwertigere ******* produziert als die öffentlich-rechtlichen Sender: 204,36 €

    * Ihr kaputtes Ohr, weil Sie nicht nachweisen können, dass Tinitus nicht von den öffentlich-Rechtlichen ausgestrahlt wird: 66,24 €

    * Ihre magische Zauberkugel, von der Sie ebenfalls nicht nachweisen können, dass sie nicht die öffentlich-Rechtlichen als Quellen hat: 249,72 € (In-die-Zukunft-seh-Aufschlag)

    * Ihr Rollladen, Vorhänge etc., mit denen Sie ihr Zimmer verdunkeln können, weil dadurch sieht das Fernsehbild besser aus, und bessere Qualität ist natürlich auch teurer: 204,36 €

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gemach, Gemach!

    es bleibt noch abzuwarten, was bei einer Zuwiderhandlung und Weiterbenutzung des Begriffes 'GEZ-Gebühr' und ggf. einer Klage vor Gericht bei der Sache raus kommt. Ich persönlich sehe für die GEZ wenig Erfolgsaussichten, da der Begriff (GEZ-Gebühr) schon sehr viele Jahre bekannt ist. Auch müßte sie nachweisen, daß ihr durch diese Begriffsverwendung erheblicher Schaden entsteht, was schwierig sein dürfte, da sie bis vor Kurzem mit diesem Begriff noch fleißig Eigenwerbung betrieben, und ihn zu diesem Zwecke selbst jahrzehntelang benutzt hat.

    An der allgemeinen Verwendung des Begriffes GEZ-Gebühr etc. wird sich auch nichts durch irgendwelche Drohungen ändern, und das Verhalten dieser Anstalt hinsichtlich der von ihr gewünschten Begriffsverwendungen halte ich für geradezu lächerlich!

    Ein solches Verhalten ist nur so zu erklären, daß sich diese Behörde an den rabiaten Umgang mit ihrem eigenen Kunden (Rundfunkteilnehmer) und ihren damit einhergehenden Machtmißbrauch bereits gewöhnt hat.

    Wenn allerdings bestimmte Verlage schon vor einer Gerichtsverhandlung einknicken, weil sie z.B. noch nicht einmal über eine Rechtschutzversicherung verfügen, hat die GEZ zumindest dort punktuell schon gewonnen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bb die GEZ-Gebühr (Hoffentlich werd ich jetzt nicht abgemahnt :D) nun sinnvoll ist oder nicht mag dahin gestellt sein, aber die Kosten, die die GEZ für das aufpolieren ihres katastrophalen Images werden durch die erhobenen Gebühren gedeckt und das ist eine bodenlose Frechheit. Die GEZ hat sich mal wieder ins eigene Fleisch geschnitten und dabei auch noch ordentlich publicity für akademie.de gemacht...

    Ein Schuss in den Ofen :D

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein ich fühle mich nicht zurückversetzt in die alte

    DDR-Diktatur ich will auch nicht wieder den

    "Schwarzen Kanal" oder die "Rumpelkammer" mit Willi Schwabe zurück.

    Doch du wirfst hier Äpfel mit Birnen in einen Korb wo schon faule Pflaumen drin sind.

    Die GEZ-Rundfunk-Gebühr ist das Thema ....also was willst du mit deinem Vergleich zur DDR ereichen...Hetze nein du bist doch der Liebe.

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  • Jess
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Soviel Text und so wenig Inhalt... Du meinst die Rundfunkgebühr? Die gibt es schon länger und ist einfach dazu da, dass man ohne Werbung auch mal wieder am Abend nen Spielfilm genießen kann usw.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich bin mir zwar nicht sicher, auf was Du Dich beziehst (vielleicht solltest Du den Link angeben), aber eine "GEZ-Gebühr" gibt es nicht. Es gibt eine Rundfunktgebühr, die von der GEZ eingezogen wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ähm.........ja.

    Ist Dir jetzt leichter?

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