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wie lange darf ein besuch in einer miet- whg. bleiben?

ich habe folgendes problem:

ich wohne in einer 3-er wg, seit 5 monaten allerdings hat meine mitbewohnerin einen freund der ständig da ist. also quasi immer.

er studiert was und ist deshalb nur mal ca.3 /4 stunden in der woche nicht da.

offiziell wohnt er noch bei den eltern die aber ca. 2h mit der bahn weit weg wohnen.

sie arbeitet und er hängt den ganzen tag rum, duscht jeden tag,benutzt unsere i-net flat mit und putzt auch nie was. im gegenteil. er benutzt das klo im stehen und macht eine riesen sauerei....mehrere bitten das zu lassen haben zu nichts geführt. auch wg- besprechungen waren umsonst. mein 3. mitbewohner sagt nix zu allem und ich bin die einzigste die sich aufregt.

was soll ich tun? ich kann ihn ja nicht rausschmeissen?

Update:

- nein er zahlt nichts an nebenkosten oder sonst iwas

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    als bei mir die frage im raum stand ob mein damaliger freund bei mir anmelden muss, bekam ich von meiner wohnungsgesellschaft folgende antwort:

    wenn sich eine person ständig in der wohnung aufhält, teilweise post an diese adresse erhält, sollte sich die betreffende person auf diese wohnung anmelden. jedoch ist es kein muss, sobald diese person alle 3 wochen für mindestens 1 tag nicht ständig in der wohnung aufhält....

    wende dich doch einfach mal an den vermieter, schließlich geht es auch um die nebenkosten eurer wohnung die für eine person weniger berechnet sind...

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er darf NICHT unbegrenzt dableiben. Meines Wissens ist alles über 2 Wochen vom Vermieter zu genehmigen. Ihr musstet euch doch beim Vermieter auch alle als Mieter melden, oder?

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Teile deiner Freundin mit, dass du ab sofort nur noch für 1/3

    der Miete und der Nebenkosten aufkommst.

    Wenn sie das nicht einsehen will, kündige ihr die WG.

    Besuch darf ohne Anmeldung beim Vermieter einige Wochen

    in der Wohnung bleiben- keinesfalls mehrere Monate.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier hilft nur Eines: Die Mitbewohnerin wird aufgefordert auszuziehen oder eben ihren Freier woanders unterzubringen. Ansonsten werden die Wohnkosten dem doppelten Bedarf angepasst.

    Auch in WGs ist doch wohl jeder für seinen Dreck verantwortlich. Hier für einen unerwünschten Parasiten mit zu putzen, zu werkeln und auch noch zu zahlen hätte ich auch keine Lust!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    auf jeden fall sollte dann aber die miete durch drei gehen,besonders bei den nebenkosten,die ja nicht unerheblich sind

  • vor 1 Jahrzehnt

    auch er muss sich in eine Gemeinschaft einfügen sonst setzt euch mal zusammen zum offenen Gespräch

    zum anderen muss er nach der zeit den 2 ten Wohnsitz zumindest anmelden und das geht nur mit Einwilligung des Wohnungsinhabers

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Diese eigenmächtige "Untervermietung" durch Deine Mitbewohnerin brauchst Du nicht hinzunehmen. Dadurch bist Du in Deiner freien Entfaltung gestört. Fordere sie auf, den "Besuch" zu unterbinden und fordere den Vermieter auf, diese "Untervermietung" abzustellen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Als Besucher gilt wer sich mehr als die Hälfte der Zeit in der Wohnung ist. bzw. wer länger als 6 Wochen in der Wohnung lebt.

    Diese Leute müssen sich polizeilich anmelden (event. 2 Wohnsitz) Danach ist das dem Vermieter zu melden. Früher hat sich ein Vermieter strafbar gemacht, wenn das unterblieben ist. Aber das wurde vor nicht all zu langer Zeit geändert. In anderen Bundesländern kann es anders aussehen, da die Meldegesetze ländersache sind.

    Wie Ihr das unter Euch regelt bleicht Euch überlassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn nichts Vertraglich festgehalten ist kann er bleiben.Du kannst Sie aber auch aufforden das iIhr Besuch als Dauergast nicht bleiben kann, die Wohnung zu verlassen hat, sehe nach Vertrag, gehört Dir die Wohnung muß Deine Mitbewohnerin , Deine Regeln akzeptieren. Ansonsten Anwalt, den muß Sie zahlen, PS, suche einen seriösen Mitbewohner um Sress zu vemeiden, lieber Gruß Kati

  • vor 1 Jahrzehnt

    soviel ich weiß 3 Monate. aber man sollte den Vermieter Bescheid geben...

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