Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
ich muss eine gebuchtereise absagen reisebeginnerst imFeb08.der veranstalter.verlangt40% stornogeb.zulässig?
Nach AGB und Oberlandesgericht Hessen sind nur 4% des Reisepreises bei Stornierung einer Reise von mehr als 30 Tagen angebracht !! Kann der Veranstalter trotzdem so horente Gebühren verlangen?? Wie kann ich ohne Anwalt durchsetzen das mein Veranstalter diese Gebühren nicht verlangen darf?
11 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo, ich arbeite selbst im Hotel, ich kann mir das nicht vorstellen 40 % Ausfall ( arbeite selbst in der Reservierung)
Du hast ja schon früh bescheid gesagt. Rufe trotzdem mal einen Anwalt an, oder eine Tourismuszentrale ( gibt es in jeder größeren Stadt), soweit ich weiß beantwortet ein Anwalt Deine erste Frage gratis, aber 40 % das kann nicht sein und würde ich auch nicht bezahlen.
Gruß Emma
Quelle(n): Arbeite im Hotel in Reservierung - reise_shopLv 4vor 1 Jahrzehnt
Mit deiner Unterschrift auf die Reiseanmeldung hast du die AGB´s des Veranstalter anerkannt und da wird das ja mit den 40% drin gestanden haben. Zumindest ist auf den Anmeldungen dafür ein Kreuzchen vorgesehen. Soltlest du keine Möglichkeit gehabt haben die AGB´s irgendwie einzusehen, kannst du vielleicht etwas dagegen unternehmen!
40% finde ich allerdings schon ein wenig hoch! Die meisten gängigen und seriösen Veranstalter verlangen bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%. Eine Reiserücktrittsversicherung wird dir in dem Fall leider nur helfen, wenn du eine Krankheit hast, bei der abzusehen ist, dass du dann im Februar 08 immer noch nicht Reisefähig bist. Manche Versicherungen zahlen auch bei neuem Arbeitsplatz u. ä. das steht dann aber in den Bedingungen. Bei z. bsp. keine Lust oder persönlichen Dingen zahlt eine Reiserücktrittsversicherung allerdings nicht!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das sagt alles dein Vertrag aus!
Durchlesen und mit dem Reisebüro, wo gebucht zusammen setzen, dann handeln!
Besteht eine Reiserücktrittsversicherung dann ist schon alles in trockenen Tüchern wenn nicht.....dann ist Geduld und vielleicht doch ein Anwalt von nöten.
Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer
Law & Order
- vor 1 Jahrzehnt
Ich hätte drei Handlunsgvorschläge für Dich:
- Versuche einen Kulanzfall zu erwirken. 40% Stornogebühren bei einer so frühzeitigen Absage sind nicht angemessen angesichts der Anzahlungspraxis von 20% bis 30 Tage vor Reisebeginn. Hier solltest Du mit der Anzahlungspflicht in Deinem Reisevertrag argumentieren.
- Versuche die Reise auf eine für Dich günstigere Zeit umzubuchen. Wenn Reiseveranstaltern kein Gewinn entgeht, sind sie bei Umbuchungen eigentlich recht groÃzügig.
- Versuche einen Ersatz für Dich und evtl. andere Reiseteilnehmer zu finden. Es gibt da sogar spezielle Webseiten, www.stornopool.de u.s.w.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Selbst wenn es in den AGBs seht, ist das noch lange nicht rechtmäÃig. Was die Höhe der angemessenen Entschädigung für den Reiseveranstalter betrifft, orientiert sich die Rechtsprechung bereits seit Jahren an den vom Oberlandesgericht Frankfurt diesbezüglich aufgestellten Richtsätzen (vgl. NJW 1982, 2198). Grundsätzlich gilt: Je näher der Reisetermin rückt, desto teurerer wird der Rücktritt. Bis 30 Tage vor Reisebeginn sollen nur vier Prozent des Reisespreises fällig sein. Vom 28. bis zum 22. Tag vor der Reise acht Prozent, vom 21. bis zum 15. Tag schon 25 Prozent. Ab zwei Wochen vor dem geplanten Reisetermin wird es dann richtig teuer: So ist nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt eine Entschädigung von 40 Prozent des Reisepreises angemessen; bei Rücktritt innerhalb der letzten sechs Tage sogar 50 – 80 Prozent.
Aber diese Daten sind nur Anhaltspunkte, jeder Richter kann anders entschieden, meistens wird aber danach geurteilt.
Ich weiÃ, du willst nicht vor Gericht, weise den Veranstaltern auf diese Tabelle hin, falls er immer noch nein sagt, geht es nur mit Rechtsanwalt.
- Roland SiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
diese Frankfurter Tabelle die kennt fast jeder. Nur in fast allen AGB die ich gefunden habe, ist von einer Stornogebühr von ca. 15% der Fall, wenn die Reise 60 Tage vor Antritt gekündigt wird.
Ob 40% angemessen sind ... schwer zu beurteilen, weil Du keine Angaben über diese Reise gemacht hast.
Hier habe ich eine Seite eines Rechtsanwalts gefunden, und bei allgemeinen Fragen anworten die sogar (zumindestens meint dieses die Internetseite).
http://www.recht-im-tourismus.de/Tipps/Reiserecht/...
Die meinen, das 20% maximal angemessen sind ... nur wie die auf diese Zahlen kommen??
Vielleicht einmal nachfragen?
GrüÃe sendet,
Roland
- caryanLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich würde an Deiner Stelle die Verbraucherzentrale ansprechen oder aber setz Dich mit RTL oder SAT 1 in Verbindung, denn sobald die Presse oder aber die Medien eingeschaltet werden, ziehen die meisten Vertragspartner den Schwanz ein.
Mein Mann war Redakteur bei einer Zeitung und sobald ich das nur erwähnte, waren die meisten von jetzt auf gleich ganz handzahm.
Viel Erfolg.
- MiBoLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn gar nichts mehr geht, versuch jemand zu finden, der für Dich die Reise antreten kann. Verkauf ihn die Reise etwas günstiger. Besser als 40% storno. Und Du kannst jemand eine Freude machen.
- vor 1 Jahrzehnt
Hast du schon mal daran gedacht diese reise an jemanden anderen zu verkaufen?
dann machst du vielleicht nur bisschen oder gar kein Verlust.
Stell doch mal bei E-Bay rein
oder in der Zeitung deiner Stadt
Wünsche dir viel Glück
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn in den AGB des Veranstalters steht, dass 40% anfallen und du das unterschrieben hast, hast du ganz schlechte Karten. Ohne Anwalt ist da nichts zu retten.