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Besteht ein Vetrag?

Wenn ich eine Monatskarte von einer Verkehrsgesellschaft kaufe. Besteht dann ein Dienstleistungsvetrag? Wenn ja !!! Wäre eine zu frühe Abfahrt des Busses ein Vetragsbruch?

Wenn dieses auch richtig ist. Wo kann ich dieses nachlesen ?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Vertrag würde auf jeden Fall beim Abonnement bestehen, bei einer Einzelkarte... denke weniger, aber das ist wohl Auslegungssache.

    Auf jeden Fall ist eine zu frühe Abfahrt KEIN Vertragsbruch, da solche Unregelmäßigkeiten in den Beförderungsbedingungen der Verkehrsgesellschaft festgelegt sind.

    Gleiches gilt auch für Fahrplanänderungen und den Ausfall von Fahrzeugen.

    Hast also gar keine Chance, da irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.

    Quelle(n): Schlage mich seit 3 Jahren mit der KVG herum... :-|
  • wiese
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Andere sprachen hier von AGB der Verkehrsgesellschaft. Die heißen meist "Allgemeine Beförderungsbedingungen" Da steht alles drin, auch wodurch der Beförderungsvertrag zustande kommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die AGB der Verkehrsgesellschaft steht auf der Internetseite. Wenn Du eine Monatskarte hast, dann besteht ein Vertrag mit der Verkehrsgesellschaft - allerdings muss die Verkehrsgesellschaft im Falle eines Ausfalls (z. B. Betriebsstörung) keinen Ersatz leisten. So ist es jedenfalls bei unserer Verkehrsgesellschaft hier. Wie das Geregelt ist, steht wie gesagt in den AGB.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei der BSAG in Bremen gibt es eine Entschädigung, wenn die Busse/Straßenbahn zu früh abfahren, entweder ein Tagesticket oder die Kosten einer Taxifahrt wird bis 15 Euro nach Vorlage der Quittung erstattet. Na ja, viel ist es nicht. Habe es noch nicht getestet, aber kann mir vorstellen, dass es ein Bürokratenlauf wird, wenn man sein Geld haben möchte.

    Aber es gibt eine Ausnahme von der Entschädigung, nämlich dann, wenn die BSAG nichts dafür kann. Dadurch ist eine sehr weite Interpretation möglich.

    Die DB kann sich übrings auf die Reichseisenbahnverordnung von 1937 (erlassen von den Nazis "Züge müssen für den Sieg rollen") berufen, evtl. gilt dies ja auch für die Öffies. Mir jedenfalls wäre es extrem peinlich, Entschädigungen abzulehen und sich dabei auf ein Nazigesetz zuberufen.

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