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Annika fragte in SozialwissenschaftPsychologie · vor 1 Jahrzehnt

Für Raubkopien 5 Jahre?

und Kinderschänder oder Täter in der Familie (Missbrauch) kommen mit Bewährungsstrafen davon.. Was haltet ihr davon?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, bei der Logik komme ich auch oft in's Grübeln...

    Liegt, krass gesagt, vllt daran dass bei Raubkopien ein finanzieller Schaden entsteht und beim Missbrauch ja "nur" körperlicher.

    Aber es ist wirklich übel, wie das gehandhabt wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Raubkopien muss man da schon ein wenig differenzieren. Wenn du mit den illegalen Sachen handelst - sprich Filme, Musik etc. verkaufst um damit Geld zu machen, liegt das Strafmaß bei einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Nutzt du die Kopien nur privat liegt das Strafmaß bei nur bis zu 3 Jahren.

    In der praktischen Regel wird das Verfahren aber wegen geringer Schuld eingestellt und du hast nur die Anwaltskosten zu tragen. In schlimmen Fällen wird mal eine Geldstrafe verhängt. Es sei denn, du handelst mit Kinderpornos. Dann gnade dir Gott. Da gibt es NULL Tolleranz.

    Ansonsten klingt es in der Theorie schlimmer als es in Wirklichkeit ist. Die ganzen Kampangen der Filmindustrie etc. sollen doch nur einschüchtern, mehr nicht...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Irgendwo hab ich mal gelesen das es für das zünden einer Atombombe weniger strafe gibt wie für einen Banküberfall....

    Wenns nicht so traurig wäre wärs schon fast lustig....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Für Strafen gilt bis "Höchststrafe"

    aber natürlich ist es ungerecht .......

    für Kinderschänder gehört eine andere Strafe her ....

    in Amerika wird diese noch praktiziert

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  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist falsch. gewalttaeter werden genausowie raubkopierer mal milde und mal streng bestraft.

    aber es ist falsch wer missbraucht, dass er freigesprochen wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    deutsche gesetzgebung >>>>> noch fragen ???????? es geht im entferntsten sinne immer nur um kohle .da fällt eine zerbrochenen kinderseele nicht so ins gewicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Raubkopierer 5 Jahre bekommen ist in Ordnung.

    Das ein Kinderschänder nur eine Bewährungsstrafe bekommt, obwohl die Höchststrafe bei 10 Jahren liegt, ist etwas daneben. Der obere Strafbereich sollte viel mehr ausgenutzt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Daß dieses System nicht gerecht ist, ist schon lange klar.

    Bloß wieso regst Du Dich darüber so auf?

    Ändern kann das sowieso kein Mensch auf Erden, sondern nur Gott.

    Und das wird er auch tun.

    Gruß Tim

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