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ich muss beim Regierungspräsidium Dokumente beglaubigen lassen.( Geburtsurkunde, meldebescheinigung, ehefähigkeitszeugnis..) Kann das auch mein Vater für mich erledigen wenn er mit meinem personalausweis hingeht? oder muss ich das selber machen?oder benötigt er eine Vollmacht dazu? vielen dank für eure Hilfe!
11 Antworten
- Anonymvor 4 Jahren
Tja das mit dem BH ist so ein ding wenn guy schöne Brüste hat die nicht auf halb 8 hängen kann guy unter Kleidung die nicht durchsichtig ist auch mal den BH weg lassen. Finde es aber nicht schön wenn guy Hängebrüste hat oder über 50 ist und one hundred twenty Kilo hat ohne einen BH durch die Gegend zu laufen. Ich denke das mit der Kleidung ist mehr Figur als Altersabhängig 20 Jahre Kleidergröße 50 kein Mini Kleid 60 Jahre Kleidergröße 36 warum nicht.
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- vor 1 Jahrzehnt
das hilft alles nix - muss man selber hin mit pass oder perso - hab ich gerade hintermir - viel erfolg
Quelle(n): eigene erfahrung - bommelLv 5vor 1 Jahrzehnt
wieso beim Regierungspräsidenten ?
eigentlich dürfen Rechtsanwälte und Notare beglaubigen, weil sie amtliche Siegel führen
auch Einwohnermeldeämter beglaubigen Dokumente
(ich musste Kopien von meinem Abizeugnis für die Uni beglaubigen lassen und dafür war ich beim EMA)
und du musst schon selber dahin, wenn es Dein Vater überhaupt darf, dann nur mit ner beglaubigten Vollmacht
und dann kannst du auch gleich selber hingehen
viel Erfolg
- vor 1 Jahrzehnt
Eine Beglaubigung ist nicht von der Person abhängig. Dein Vater kann das problemlos z.B. bei der Stadtverwaltung tun. Allerdings verlangen die ab 5,- EUR pro Beglaubigung.
- vor 1 Jahrzehnt
Das kann Dein Vater leider nicht für Dich erledigen. Du kannst dies nur tun. Eine Vollmacht ist zwar eine Gute Idee, doch ist hier leider nicht gültig. Dann musst Du diese vorher von einem eingetragenen Notar etc.beglaubigen lassen und das hilft dir wahrscheinlich auch nicht weiter, dann kannst du wohl genauso gut selbst hin:-) Viel Erfolg
- vor 1 Jahrzehnt
Du mußt selber hin, Eine Beglaubigung mußt Du auch von jemanden Bestätigen lassen ( zB Notar,Arzt;Behörde usw.