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Insolvenz und Datenschutz?

Mein Bekannter hat die Insolvenz angemeldet und auch durchbekommen.

Jetzt hat er erfahren,dass sich Jedermann Auskunft darüber einholen kann.Wie geht denn das?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort
  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich muss die Insolvenzanmeldung des Schuldners bekannt gegeben werden , wie sollen denn sonst die Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Die Gläubiger müssen davon wissen, sie wollen ja schließlich wenigstens ihre Quote haben.

    § 9 InsO:

    Öffentliche Bekanntmachung

    (1) Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch eine zentrale und länderübergreifende Veröffentlichung im Internet*); diese kann auszugsweise geschehen. Dabei ist der Schuldner genau zu bezeichnen, insbesondere sind seine Anschrift und sein Geschäftszweig anzugeben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

    (2) Das Insolvenzgericht kann weitere Veröffentlichungen veranlassen, soweit dies landesrechtlich bestimmt ist. Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der zentralen und länderübergreifenden Veröffentlichung im Internet zu regeln. Dabei sind insbesondere Löschungsfristen vorzusehen sowie Vorschriften, die sicherstellen, dass die Veröffentlichungen

    1. unversehrt, vollständig und aktuell bleiben,

    2. jederzeit ihrem Ursprung nach zugeordnet werden können.

    (3) Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt.

  • Martin
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich muss das veröffentlicht werden.

    Wenn ich ihm weitere Sachen oder Produkte liefere und nicht weiß, dass sie nicht bezahlt werden können, kann ich sie ihm ja gleich schenken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Warum sollen andere nicht davon erfahren? Oder muß jeder ihm helfen seine Schulden noch zu vergrößern.

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