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Gesetzliche Krankenversicherung für privatversicherten Schüler für 6 Wochen?

Bin 17 Jahre alt, privatversichert und arbeite in den Ferien für 6 Wochen (verdiene um 1600 Euro/Monat). Nachdem ich jetzt schon 4 Wochen gearbeitet habe sagt mein Arbeitgeber er könne mich nicht bei meiner PKV versichern, ich bräuchte eine GKV für die Zeit. Das ist sowieso ein total ungefährlicher Job, könnte mir also jemand eine möglichst günstige GKV empfehlen? Eigentlich brauche ich ja sowieso keine, aber das geht ja auch nicht oder ... ? Da is man dann schon in ner PKV und muss noch mal draufzahlen ....

Update:

Danke, ajo. Dass was du im ersten Absatz erwähnst hatte ich nämlich auch gelesen, deswegen hatte ich mich auch gewundert. Bei Arbeitsanfang musste ich eine Lohnsteuerkarte abgeben. Aber jetzt soll ich mich dann trotzdem noch irgendwo versichern. Suche ich mir da jetzt einfach die güstigste aus, bezahle das (bzw. es wird vom Lohn abgezogen) und erhalt dann den vollen Lohn (evtl. mit Abzug) am Ende oder wie läuft das ab? Bin total ratlos, dachte ich arbeite da jetzt n paar Wochen und verdien ein bisschen Geld, und jetzt kommt das noch alles .... :(

Aber danke schonmal!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi! Ich bin gerade etwas verwundert darüber, ich bin Arzthelferin und habe kenne mich daher auch mit den Versicherungen einigermaßen gut aus. Und wenn dir während/auf der Arbeit etwas passiert zahlt das sowieso keine GKV da diese "Unfallkosten" die BG (berufsgenossenschaft) trägt. Und in dieser ist normalerweise jeder Mensch der arbeitet (sogar Schüler und Kindergartenkinder haben eine eigene BG)

  • vor 1 Jahrzehnt

    für gkv gibst im internet irgenwo (google) tarifrechner oder beitragsvergleiche

    ich erinnere mich, das die bkk essanelle und bkk zollern-alb günstig sind oder waren

    bkk sind meistens günstiger als aok oder ersatzkassen

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du schüler bist und nach den großen ferien wieder zur schule gehen wirst, dann handelt es sich um ein sog. kurzfristig geringfügiges beschäftigungsverhältnis, (50-Tage-Regelung, bzw. 2 Monate) bei dem keine versicherungspflicht entsteht. wenn du deine lohnsteuerkarte vorlegst, musst du evtl. lohnsteuer bezahlen, wenn nicht muss der arbeitgeber 25% pauschale lohnsteuer abdrücken.

    alles hängt davon ab, dass du nicht "berufsmäßig" tätig bist. berufsmäßig tätig sind z.b.entlassschüler, die nach den ferien eine berufsausbildung anstreben. ebenfalls berufsmäßig tätig sind alle, die sozialhilfe, arbeitslosengeld i oder ii erhalten. am besten gibt der arbeitgeber die infos an eine gesetzliche krankenkasse seiner wahl zur entscheidung.

    wenn versicherungspflicht entsteht, dann in allen zweigen: Kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherung. eine private kk kann dann nicht gewählt werden. in der unfallversicherung ist jeder mitarbeiter versichert, auch die aushilfen ohne versicherungspflicht

    gruß ajo

    Quelle(n): sozialgesetzbuch III, IV, V, VI, XI SGB IV § 8 Abs 1 Ziff 2
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man soviel verdient, muß man Sozialabgaben zahlen.

    Die günstigste Versicherung ist wohl die BKK Mobil OIL.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das muß man sich vorher überlegen. Diese Tätigkeit mit derartigem Einkommen ist versicherungspflichtig und zwar in der gesetzlichen Krankenversicherung. Da hilft kein Jammern und kein Klagen. Raus aus der Privatversicherung und rein in die GKV.

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