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Rechnung trotz Kündigung?

Wenn man bei einer Gesellschaft gekündigt hat und diese trotzdem weiterhin Geld abbucht, kann ich das bei meiner Bank rückwirkend machen?

Wenn ja, sollte ich eine Kopie der Kündigung mitnehmen?

Update:

ich denke der Name Wolfgang Klenk ist einigen geläufig. Von denen bekommt man keine Bestätigung

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dauerauftrag ist sofort kündbar, Abbuchung in Form einer Einzugsermächtigung ist stornierbar. Die Abbuchung ist erfolgt, Du rufst die Bank an (oder online) und sagst kurz: bitte rückgängig buchen. Fertig. Dann probieren die das noch einmal undundund...... bleibe Dran und kontrolliere die Vorgänge auf Deinem Konto. Nicht rückgängig kann man eine individuelle Überweisung machen. Alles andere wird sofort zurückgebucht. Beleg wie Kündigung ist nicht erforderlich. Du bestimmst ueber Dein Konto, kein anderer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    sofort deine Einzugermächtigung bei der Bank widerrufen,von dem das Geld wieder zu bekommen dürfte ein Problem werden,hab da so meine Erfahrung mit dem Typen.

  • Paiwan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ausgehend davon, dass deine Kündigung rechtens und fristgerecht war, kannst du folgendes machen:

    Gib deiner Bank den Auftrag, die per Lastschriftverfahren eingezogenen Beträge zurück zu buchen. Die Kosten trägt der, der die Lastschriften widerrechtlich eingezogen hat. Sperre gleichzeitig den Dauerauftrag.

    Wenn du rechtmäßig und fristgerecht gekündigt hast, ist derjenige Nachweispflichtig, der die Abbuchungen vornimmt.

    Nachweise über erfolgten Schriftverkehr (Kündigung) ist immer vorteilhaft. Du brauchst das allerdings nicht machen. Die Bank ist an deine Anweisungen, wie mit Lastschriftverfahren umgegangen werden soll, weisungsgebunden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hast vielleicht die kündigungsfrist nicht beachtet das deshalb noch abgebucht wird......vorsichtig in manchen verträgen immer klauseln mit der kündigungsfrist...viel glück....ansonsten zurückbuchen über deine bank.natürlich

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Bank ist es egal, warum du deinen Dauerauftrag kündigst. Die Gesellschaft wird sich schon melden, wenn sie denken sie sind im recht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Abbuchungen lassen sich binnen 6 Wochen widerrufen! formlos!

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    du kannst jederzeit und ohne angaben von gründen die bank beauftragen das geld zurück zu holen.( allerdings nicht ewig! ) tust du dieses, erlischt automatisch die einzugsermächtigung!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der rückruf einer abbuchung oder die aufllösung eines dauerauftrages kosten den bankkunden bei seriösen kreditinstituten nichts.

    wenn du gekündigt hast, sprich mit deiner bank und bitte um rückbuchung. das ist normalerweise mit einem mausklick getan und dauert keine 5 minuten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich denke es ist kein Dauerauftrag, denn die buchen ab und sie überweist nicht ....also laß die Abbuchungen für diese Leute bei deiner Bank sperren

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du deine Bank beauftragst, zahlst du jede Menge Gebühren.

    Telefoniere mit der Firma und stelle denen eine Frist, bis dann soll dein Geld wieder da sein.

    Hast du denn eine Bestätigung von denen nach deiner Kündigung schriftlich erhalten?

    Quelle(n): Mein Leben
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