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HDGDL.....GDL??DB....lol!!?

GDL oder DB??

Wer ist nun der böse?

Das Bundesverfassungsgericht hat verfügt!!gut so??

Die armen Lokführer mit ihren 31 % mehr Lohn oder doch Nimmersatt Mehdorn?Was meint ihr?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wahrscheinlich gibt es jetzt 10000 Daumen runter, aber in ALLEN anderen Tarifverhandlungen geht es um Streichungen, oder Kürzungen z.B bei den Sonderzuwendungen, und im Höchstfall gibt es 4% mehr Gehalt.

    Ganz ehrlich - ich hätte auch gern 31% statt 1,7%. Und ich hätte auch gern nach vier Jahren verzicht mal wieder Urlaubsgeld.

    Naja, vielleicht sollte ich zum Lokführer/in umschulen. LOL

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich war ganz froh, dass das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat!

    31% mehr Lohn könnte meine Berufssparte auch ganz gut vertragen! Aber daran ist überhaupt nicht zu denken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Mauini, ich bin Troy Mclure, Sie kennen mich sicher aus Filmen wie :"Mutti, was ist mit dem Gesicht dieses Mannes" oder "Seife aufheben im Männerknast".

    Ich denke, daß das ganze Spektakel absolut sinnfrei ist....es wird soo laufen wie immer, man streitet, nähert sich an, streitet wieder und kommt auf nen Nenner!Die Leidtragenden sind mal wieder die Kleinen Pendler, die auf den Zug angewiesen sind......

    God bless Troy MClure

  • Nix
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Beide nehmen nur ihre gesetzlichen Rechte wahr, warum sollte hier einer Böse und einer Schlecht sein? Zudem geht es letztenendes nicht wirklich um die 31% mehr Lohn, viel wichiger ist der GDL der separate Tarifvertrag. Gegen diesen sträubt sich die Bahn auis gutem Grund. Schließlich wäre dies das Einfalltor bei jeder weiteren Tarifverhandlung getrennt von allen anderen Bahnmittarbeitern Forderungen stellen zu dürfen.

    Die 31% sind nur Ablenkung. Letztenendes ist das wie beim Pferdehandel. Du schaust dir das beste Pferd im Stall an, sagst, dass es dir nicht gut genug für den Preis ist, lamentierst noch etwas und kriegst das Zweitbeste für einen Spottpreis. Mehr will die GDL auch nicht, einfach nur den zweiten Preis, auf den sie es eigentlich von vorn herrein abgesehen haben.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich meine, dass du dich besser informieren solltest. Das Bundesverfassungsgericht hat meines Wissens noch gar nichts zu der Frage gesagt. Das wäre auch ziemlich ungewöhnlich, weil die Herrschaften in Karlsruhe nicht so hektisch auf das Tagesgeschehen reagieren.

    Falls du dich auf die Entscheidung des Nürnberger(!) Arbeitsgerichts(!) beziehst, einem Antrag auf Einstweilige Verfügung seitens Der Bahn stattzugeben, lautet mein Kommentar:

    Ich war zunächst verwundert, dass ein Gericht derart in eine Tarifverhandlung eingreift, mit einer Begründung, die auf eine unklare Rechtslage hinweist. Ich hatte gedacht, die Rechtslage sei ziemlich klar, und die Lokführer dürften streiken - egal, wen das wieviel kostet und wer sich darüber aufregt.

    Nach kurzer Recherche wurde mir klar, dass die Rechtslage so eindeutig nicht ist. Das Bundesarbeitsgericht (?) geht wohl von der "Tarifeinheit" aus, die besagt, dass ein Unternehmen nur einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag abschließen muss - was Die Bahn mit TransNet und einer weiteren Gewerkschaft ja neulich getan hat. Diese Auffassung ist aber umstritten, und es gibt einige Ausnahmen.

    Die Rechtslage ist also nicht so einfach, wie sie mitunter dargestellt wird.

    Meine Ansicht: keine der beteiligten Parteien ist "böse". Außer vielleicht die Medien, die plakativ von Forderungen berichten, die "bis zu 31%" ausmachen. Und besonders jene, bei denen das "bis zu" kaum lesbar erscheint, die "31%" aber in einer Schriftgröße, die noch vom Mond aus erkennbar ist.

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