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13 Antworten
- SteffenLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bauen wohl nicht..
aber ich kenne ein paar Häuser die stehen auf der Grenze, die Grenze (Niederlande Deutschland) geht mitten durch die Wohnung. Bei dem einen liegt der Eingang in den Niederlanden.... zum Garten gehst du nach Deutschland raus.
Verwaltungstechnisch ist das so gelöst das das HAus zu den Nl gehört - kinder die in diesem HAus gebohren würden, "zählen" als in den NL gebohren.
bei anderen Haüsern geht die grene nur durch eine zimmerecke bzw nur eine außenmauer steht in den NL.
soweit zur Grenze als Staatsgrenze...
und da gibts natürlich noch andere Grenzen: Gemeinde/stadt... Landesgrenzen etc. Die Bebaung hier wird auch vermieden, aus verwaltungstechnischen Gründen.
Bei Grundstücksgrenzen darf das Haus mit genehmigung des Nachbarn bis AN die Grenze 8grundstücksgrenze) gebaut werden... sonst gbe es ja keine Reihenh oder Doppelhüser ....
so, ich hoffe ich haben alle grenzen abgedeckt (die grenzen der guten Geschmacks lass ich mal außen vor ;-)
Gruß aus der Eifel
Steffen
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du eine Grundstücksgrenze meinst ja, unter bestimmten Umständen.
- 4711Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Kriegstaube hallo
Mann darf,sein Haus auf die Grenze bauen.
Wenn der Liebe Nachbar,dir eine sogenannte "Anbau last Erklärung" unterschreibt.
Der Fall:
Haus ,in den 50 Jahren gebaut,auf der Grenze ,leibe Nachbarn,alles ok.
Im Jahr 1989,wollten wir auf stocken,Bauamt gibt nur die Baugenehmigung,wenn der Nachbar die "Anbau last Erklärung" unterschreibt.
Da half kein bitten und flehen,Er hat sie uns nicht unterschrieben,die "Anbau last Erklärung" der neu Besitzer des Nachbargrundstück der (1989 in Amt und Würden) Ober Kreis Direktor von Euskirchen.(NRW)
Pech gehabt!! Haus verkauft,neu gebaut,mit einem Grenz Abstand von 3 m .
Mfg 4711
- bimpyLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du jezt neu bauen möchtest in der Regel nicht, wie schon gepostet sind die Baugesetze nach Ländern unterschiedlich.
Der Sinn ist, dass jeder aus seinem Fenster schauen kann aber nicht unbedingt in das Fenster des Nachbarn und bei Gefahr ein Hilfsfahrzeug (Feuerwehr) durchkommt.
Wenn Du auf bereits stehende Fundamente bauen möchtest, mag es Ausnahmen geben.
Gartenhäuschen (nicht fest gemauerte Gebäude) dürfen auf der Grenze stehen.
Vor jedem Bau musst Du sowieso eine Baugenehmigung beantragen. Solltest Du gesetzeswidrig geplant haben, merken die das in der Regel und verweigern die Baugenehmigung.
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- il DottoreLv 5vor 1 Jahrzehnt
grundsätzlich ist nach dem Baurecht Abstand zur Grundstücksgrenze zu halten. Wie groà dieser Abstand im einzelnen sein muÃ, das ist in den Bauordnungen der Länder genau beschrieben. (1/2 h, 1/1 h, Mindestabstand von 3 m zur Grenze etc.)
auf bzw. an die Grundstücksgrenze zu bauen stellt einen Sonderfall (Ausnahme) dar und bedarf städtebaulicher Begründung und Genehmigung einerseits (sog. städtebauliche Gründe), der Zustimmung des Nachbarn andererseits (er muà das dann genauso machen dürfen)
Quelle(n): Landesbauordnungen - ?Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich denke nicht. Es muss einen bestimmten Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Musst auf dem Bauamt nachfragen. Die können dir die ganzen Vorschriften, an die man sich halten muss, nennen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Kommt drauf an wo du Bauen willst?
Staatsgrenze=nein
Grundstücksgrenze=jein
Eigene Grundgrenze=ja
Bin ich dir geholfen?
- vor 1 Jahrzehnt
Ja, dann kannst du auch die Pässe von Touristen kontrollieren... würde bestimmt spass machen.
- DanaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Das kommt allein auf die Grenze an. Wenn du beispielsweise von der Grenze schreibst die zwei Grundstücke von dir trennt dann bestimmt.