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Verlust des Kfz-Briefs?

Ich habe gestern mein Auto verkauft.Leider ist der Kfz-Brief verloren gegangen.Der neue dauert ca. 6 Wochen.In dieser Zeit kann der Pkw nicht ab- oder neu angemeldet werden. Kann ich um diese Zeit zu umgehen, den neuen Besitzer als Fahrzeughalter (seine Versicherung) und mich so lange weiterhin als Besitzer eintragen lassen? Sonst kann mein Auto nicht gefahren werden...! In den 6 Wochen, bis der neue Brief da ist, wäre der Pkw sonst gesperrt für jegliche Ummeldeaktion. Kann man das so umgehen und der neue Besitzer kann dann normal fahren?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die 6-Wochenfrist ist leider abzuwarten.

    Hatte auch mal einen Unfall-Totalschaden auf dem Hof,der wegen verlorenem Brief 6 Wochen rumstand,weil ihn nicht mal ein Schrottie für lau mitnehmen wollte ohne Brief.

    Die Abmeldung konnte tatsächlich erst nach 6 Wochen erfolgen.

    Als Lehre für die Zukunft kann ich Dir leider nur mit auf den Weg geben auf amtliche Dokumente besser aufzupassen.

    Direkt nach An-oder Ummeldung den Fahrzeugbrief extra in einen DICKEN Ordner ablegen und mit AUTO und Kennzeichen zu beschriften.Die Gefahr,daß er dann nochmals verlustigt geht minimiert sich so gegen 0!

    Deine gedankliche Alternative birgt Gefahren,da falls der Käufer nach 6 Wochen nicht auftaucht,um das Fahrzeug umzumelden auf seinen Namen,idealerweise dann auch noch auf unbekannt verzogen ist alle weiteren Kosten,wie Kfz-Steuer und Versicherung zu deinen Lasten gehen.

    In dem Fall greift nämlich die Halterhaftung bis zu dem Zeitpunkt wo das Fahrzeug notfalls durch Fahndungsausschreibung wegen Unterschlagung sichergestellt wird.Warte also lieber die 6 Wochen ab.Alles andere nur,wenn es sich beim Käufer um vertrauenswürdige und gute Bekannte handelt.

  • Laredo
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Versicherung kann vom neuen Besitzer abgeschlossen werden, die Zulassungsstelle wird dann darüber informiert. Die Umschreibung des Fahrzeuges kann später erfolgen. Geht das Auto aber kaputt und der "neue Besitzer" lässt es irgendwo in der Pampa stehen, dann bekommst du auch Ärger. Mache also auf jeden Fall einen Kaufvertrag, ab dem alle Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen, unabhängig vom Termin der Besitzerummeldung und halte dies so im Kaufvertrag fest, dann kann dir nichts passieren!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist möglich von der Zulassungsstelle eine Art "Übergangsschein§ zu bekommen, der kostet aber etwas.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich glaube nicht,das du da eine chance hast,aber versuch macht klug

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