Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Kids for family fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Kann mir jemand helfen?

Darf man in einer Mietwohnung, in der man eine Genehmigung für die Anschaffung eines Hundes braucht, für eine Woche einen Aufnehmen?

Update:

Hatte drei Tage einen Hundebesitzer zu Besuch. Der musste leider kurzfristig (von Heute bis Freitag) in ungewöhnlichen Zeiten arbeiten. Wohnt etwa eine Stunde Zugfahrt entfernt. Weil er nächste Woche (in 3-4 Tagen) sowieso wieder kommen wollte(ist nächste Woche zur Hochzeit eingeladen!), haben wir den Hund hierbehalten. Heute mittag rief unser Vermieter an, der Hund müsse weg. Er besteht auf absolutes Hundeverbot. In unserem Mietvertrag steht: "Der Besitz eines Hundes Bedarf einer Genehmigung." Heisst das ein Hundebesitzer darf seinen Hund nicht mal zu Besuch mit bringen, wenn er über ein paar Tage bleibt? Darf der Vermieter wirklich die sofortige Entfernung des Hundes verlangen? Oder uns mit Konsequenzen drohen? Bisher war nichts auffälliges!

Update 2:

Wir wohnen in einem Reihenhaus (eigener Eingang) Der Hund ist ruhig und hört. Und wir gehen wegen kinderfreundlicher Gegend ja einige Meter, damit sich keiner hier aufregen kann!

9 Antworten

Bewertung
  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Von der Tierhaltung ist die Frage zu unterscheiden, ob sich Tiere in der Wohnung des Mieters aufhalten dürfen, die von Besuchern mitgebracht worden sind, oder die der Mieter für eine vorübergehende Zeit versorgt. Diese Frage ist grundsätzlich zu bejahen (AG Aachen, WuM 1992, 432 betr. Hunde von Besuchern). Eine Ausnahme gilt auch hier, wenn von den Tieren Störungen ausgehen oder wenn die Tiere wegen ihrer Größe oder Eigenart von den übrigen Hausbewohnern als gefährlich angesehen werden (OLG Köln, NJW-RR 1988, 12 = WuM 1988, 123 betr. das Mitbringen von Doggen, die im Treppenhaus frei herumlaufen).

    Auch bei einem vertraglich vereinbarten Tierhaltungsverbot ist der Mieter nicht gehindert, ab und zu einen Hund in seine Wohnung aufzunehmen oder Besucher mit Hunden zu empfangen. Etwas anderes gilt dann, wenn Mitbewohner durch die Tiere gefährdet oder belästigt werden oder wenn die Gefahr der Gefährdung oder der erheblichen Belästigung besteht (so OLG Hamm, NJW-RR 1988, 12 = WuM 1988, 123 betr. Doggen, die im Treppenhaus und Hausflur frei herumlaufen).

    Sag`Deinem Vermieter einen schönen Gruß von mir, er soll nicht das Spinnen anfangen, der Hund wäre in 3 Tagen wieder weg!

  • Sandra
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Lass Dich nicht einschüchtern!Soweit ich weiß,muß der Vermieter den Hund als Besuch dulden,wie lange ist mir nicht bekannt.Ich hatte vor Jahren dasselbe Problem.Frage beim Mieterverein nach,das geht auch online!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, solange der Hund wirklich vorübergehend zu Besuch und nicht in Pflege ist, ist das nicht genehmigungspflichtig. Es sei denn, der Hund belästigt ( Krach, Geruch, Kot, schlechtes Benehmen...) andere Mieter. Sprich am einfachsten mit dem Vermieter und versuche ihm nett und ruhig die Lage zu erklären. Viel Glück!

    LG Susanne

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Besuchen ja,wohnen nein,auch wenn es nur ein paar Tage ist.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn in dem Haus ein Bewohner ist, der eine Tierhaarallergie hat, bekommt ihr ein Problem, dann muß der Hund sofort weg, ansonsten kann ein Hund zu Besuch kommen.

    Quelle(n): Gerichtsbeschluß eines Oberlandgerichtes, ich glaube es war Mainz.
  • vor 1 Jahrzehnt

    kommt drauf an was der vermieter sagt...................... .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich fuerchte, der Vermieter hat das Recht. Ihr haettet ihn vorher fragen sollen und auf die Dringlichkeit aufmerksam machen sollen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Besuch mit Hund darfst du jederzeit empfangen. Daher ein kleiner Trick, wie's trotzdem geht ohne Ärger mit dem Vermieter:

    Bitte einfach jemanden, solange der eigentliche Hundebesitzer weg ist, bei dir zu wohnen, dann kannst du deinem Vermieter weißmachen du hättest "Besuch mit Hund" und er kann NICHTS dagegen machen.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung ;-)
  • vor 1 Jahrzehnt

    Naja nehm mal an der Hausbesitzer ist ein Mensch.

    Frag ihn halt mal, wird ja wohl Deutsch verstehen.

    Wenn er bloed reagiert musste Dich halt ueber die Gesetze genau erkundigen. Kenne leider die gesetzliche Lage in Deutschland nicht ..... mehr.

    Viel Glueck

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.