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Kids for family fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Kann mir jemand helfen?

Hatte drei Tage einen Hundebesitzer zu Besuch. Der musste leider kurzfristig (von Heute bis Freitag) in ungewöhnlichen Zeiten arbeiten. Wohnt etwa eine Stunde Zugfahrt entfernt. Weil er nächste Woche (in 3-4 Tagen) sowieso wieder kommen wollte(ist nächste Woche zur Hochzeit eingeladen!), haben wir den Hund hierbehalten. Heute mittag rief unser Vermieter an, der Hund müsse weg. Er besteht auf absolutes Hundeverbot. In unserem Mietvertrag steht: "Der Besitz eines Hundes Bedarf einer Genehmigung." Heisst das ein Hundebesitzer darf seinen Hund nicht mal zu Besuch mit bringen, wenn er über ein paar Tage bleibt? Darf der Vermieter wirklich die sofortige Entfernung des Hundes verlangen? Oder uns mit Konsequenzen drohen? Bisher war nichts auffälliges!

1 Antwort

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Hund darf zu Besuch bleiben. Wenn er nur vorrübergehend da ist, berührt das das Verbot nicht. Es sind glaube ich drei Wochen oder drei Monate. Muß ich noch mal nachgoogeln.

    Nachtrag: habe jetzt das hier gefunden: http://www.haustier-community.de/thread29930.html

    Da steht was von vier bis sechs Wochen. Ansonsten war die Google Suche nicht sehr ergiebig. Kannst ja auch mal selber schauen, vielleicht hast Du mehr Glück.

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