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Darf mein vermieter 2/3 meiner Kaution für die anstehende Nebenkostenabrechnung Ende des Jahres einbehalten?

Hallo,

mich würde interessieren ob mein Vermieter die kaution für meine Wohnung zu 2/3 einbehalten darf um damit eine evtl. Nachzahlung der Nebenkosten abzugleichen?Die Frage ist dringend, da ich zum nächsten Monat ausziehe und eigentl, die gesamte Kaution als Kaution für meine neue Wohnung dienen sollte....vielen dank im Voraus

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, das darf er. Auch wenn viele Mieter das nicht mögen. Die Kaution dient zur Befriedigung von Forderungen, die nach dem Auszug noch offen stehen. Das können Mietrückstände sein, Reparaturen, die nach dem Auszug notwendig sind und dem Mieter angelastet werden können oder auch zu erwartende Nebenkostennachzahlungen. Allerdings darf nicht mehr von der Kaution einbehalten werden, als bei objektiver Betrachtung auch als Nachzahlung zu erwarten ist.

    Nachtrag: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/6_3_2.html

    unter diesem Link gibt es detaillierte Informationen zu meinen oben gemachten Aussagen. Dort können sich auch die schlau machen, die glauben, die Kaution sei nur für Reparaturen gedacht., bevor sie sich vielleicht unnötigerweise mit ihrem Vermieter anlegen. ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, der Rückbehalt soll der eventuellen Nachzahlung dienen. Wenn Du in den früherren Jahren schon eine sehr hohe Nachzahlung hattest, dann könnte es rechtens sein. Ich würde das doppelte Deine letzen Nachzahlung noch als richtig ansehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hat deine letzte Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung ergeben, darf der Vermieter diesen Betrag plus 10 % einbehalten.

    Er muss für sich sicher gehen, dass er eventuelle Nachforderungen abgleichen kann (Wasserverbrauch etc.)

    Quelle(n): Arbeit in einer Hausverwaltung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    Also dein Vermieter kann dir deine Kaution unter dem "Vorbehalt der Nachforderung" ausbezahlen, das bedeutet bestehender Ansprüche kann er geltend machen , also damit sind die eventuellen nachträglichen Kosten der Nebenkostenabrechnung gemeint. Oder aber er behält einen Teil der Kaution ein , das dürfen aber höchstens 3-4 monatlichen Vorauszahlungen der Nebenkosten sein. Allerdings müßte dir dein Vermieter dann ganz genau Vorlegen was mit dem Einbehalt gezahlt wurde ( Kopien der Rechnungsbelege ), ansonsten kannst du diese Abrechnung anfechten und die Erstattung deiner ganzen Kaution einfordern .

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  • vor 1 Jahrzehnt

    nein das darf er nicht die kaution ist nur für den fall das etwas mit der wohnung nicht in ordnung ist steht auch im mietvertrag

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein!

    Wende dich an den Mieterverein!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise nein da die Kaution regulär für die reparaturen sind falls man die Wohnung beschädigt Übergiebt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein,denn die Kaution darf weder mit Miete noch mit Nebenkosten verrechnet werden. Sie ist nur dazu da um nach dem Auszug für eventuelle Schäden verwendet zu werden.

    Allerdings kann der Vermieter die Rückzahlung der Kaution bis zu 6 Monate hinauszögern ;-)

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